Schon nach einem Unfall im November 2008 hatte Alexander S. seinen Führerschein wegen eines angeblichen epileptischen Anfalls verloren.

Hamburg. Bei den Ermittlungen gegen den Unfallfahrer von Eppendorf hat die Hamburger Staatsanwaltschaft nun auch Akten über frühere Verkehrsvergehen aus Kiel angefordert. Außerdem sollen noch Zeugen vernommen werden, Rettungssanitäter etwa, die zum Zustand von Alexander S. nach dem Unfall Aussagen machen können. Dessen Anwalt Henry Schulitz hatte unlängst geäußert, dass er einen epileptischen Anfall seines Mandanten als Unfallursache ansehe und nicht den Genuss der Droge Cannabis.

Im Blut von S. wurden nicht nur Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie gefunden, sondern auch der Cannabis-Wirkstoff THC. Der 38-Jährige war am 12. März mit Tempo 100 in Richtung Eppendorfer Baum gerast und nach der Kollision mit einem VW Golf in eine Menschengruppe geschleudert. Dabei starben vier Passanten.

Schon nach einem Unfall im November 2008 hat Alexander S. laut Schulitz seinen Führerschein verloren. Er hatte zunächst einen Wagen vor ihm touchiert, die Kontrolle über sein Auto verloren und war in die Leitplanke gefahren. Die Polizei konnte sich den Hergang nicht erklären und stellte den Führerschein sicher. Wenige Tage später wurde S. die Fahrerlaubnis per Gerichtsbeschluss entzogen. Begründung: Der Unfall wurde durch einen epileptischen Anfall ausgelöst, Alexander S. sei somit fahruntauglich.

Dieser focht den Beschluss an und behauptete, dass kein Anfall vorlag. Vielmehr sei ein technischer Defekt an seinem Auto oder ein kleiner Gegenstand auf der Fahrbahn der Auslöser gewesen. Beides ließ sich nicht beweisen. So stellt es sein Anwalt Henry Schulitz dar. "Bis heute ist die Ursache ungeklärt", sagt Schulitz.

Das Landgericht Kiel hob im Januar 2009 den Beschluss trotzdem auf und entschädigte S. für den Nachteil, der ihm in der Zeit ohne Führerschein entstanden war. Die Begründung diesmal: Zum einen sei nicht erwiesen, dass ein Anfall die Unfallursache war, und zum anderen könne selbst wenn ein Unfall vorgelegen hätte, aufgrund der langen anfallsfreien Zeit zuvor von vier Jahren nicht von einer Fahruntauglichkeit ausgegangen werden, sagt Schulitz.

Wer entscheidet, wann ein Epileptiker nach einem Anfall wieder Auto fahren darf? "Das ist oft eine sehr subjektive Entscheidung von Ärzten", sagt Dr. Stefan Stodieck, Leiter des Epilepsie-Zentrums Hamburg. Zwar gebe es eine Richtlinie von der Bundesanstalt für Straßenverkehr, aber keine verbindlichen Gesetze. "In den meisten Fällen, dürfen die Betroffenen nach einem Jahr wieder Auto fahren."