“Ich wollte den Ostring nicht verhindern. Im Gegenteil - ich halte ihn für wichtig für Buchholz“, sagte Heinrich Behr einen Tag nach der Urteilsverkündigung am Lüneburger Verwaltungsgericht.

Buchholz. Der Grundstückseigentümer hatte gegen die über seine Gründstücke laufende Anbindung des Heidekamps an den Ostrings geklagt. Am Dienstag hatte das Gericht seiner Klage stattgegeben. In seinem Urteil hatte sich Richter Horst-Dieter Müller auf einen Planungsfehler gestützt: Danach handle es sich beim Heidekamp nicht um eine Kreisstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Weder diene sie dem Anschluss eines räumlich getrennten Ortsteils an überörtliche Verkehrswege noch sei diese Anbindung unentbehrlich. Demnach sei der Landkreis Harburg auch nicht der zuständige Vorhabenträger.

Nach der Urteilsverkündung nahm die Verhandlung einen Verlauf, mit dem weder der Landkreis Harburg noch die Stadtverwaltung Buchholz gerechnet hatte - ebenso wenig wie Heinrich Behr. So hatte die Herauslösung der Heidekampanbindung aus der Planung Folgen für die beiden weiteren Klagen, die sich gegen die Ostumgehung als Ganzes wendeten. Das Gericht kippte den Planstellungsbeschluss für den gesamten Ostring. Denn wenn der Heidekampzubringer aus der Planung herausfalle, sei die gesamte Planung hinfällig - so die Begründung des Richters.

"Das war nicht unser Ziel", so Heinrich Behr, der nach eigenen Aussagen nicht zur Bürgerinitiative Ostring Buchholz gehört. Er habe sein Grundstück schützen wollen, eine 33 000 Quadratmeter große landwirtschaftlich genutzte Fläche, die sich seit Generationen im Familienbesitz befinde. "Für mich war die geplante Heidekampverlängerung keine Umgehungsstraße sondern eine Erschließungsstraße", so Behr. So würden an diesen Bauplänen auch die Erschließungspläne des sanierungsbedürftigen Rütgers-Geländes hängen. Alternativen für den Verlauf eines Ostring-Anschlusses in diesem Bereich seien ferner nie geprüft worden.

Der Buchholzer Bürgermeister Wilfried Geiger (parteilos) war nach dieser Urteilsverkündung sichtlich enttäuscht. "Es gibt für den Ostring keine Alternative. Gemeinsam mit dem Landkreis werden wir jetzt das weitere Vorgehen prüfen." Zwei mögliche Vorgehensweisen lägen seiner Einschätzung nach auf der Hand: Entweder einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen oder die Planung ohne Heidekampanbindung neu aufzurollen. Auch Landrat Joachim Bordt (FDP) war von dem Urteil überrascht. "Nun bleibt die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abzuwarten. Danach werden wir entscheiden, ob wir die Zulassung auf Berufung beantragen", so Bordt. An der gemeinsam mit der Stadt Buchholz verabredeten Umsetzung des Ostrings wolle der Landkreis festhalten.