Landbesitzer, deren Eigentum vom Bau der Buchholzer Umgehungsstraße“Ostring“ betroffen ist, treffen sich am Freitag, 9. April, im Nenndorfer “Böttchers Gasthaus“.

Buchholz. Von 17 Uhr an soll eine sogenannte Teilnehmergemeinschaft gebildet, ein Vorstand gewählt werden. Diese Gemeinschaftsvertreter sollen die Interessen der Grundeigentümer vertreten.

"Durch die Mitarbeit im Vorstand haben die Teilnehmer Einfluss auf die Umsetzung des Flurbereinigungsverfahrens", sagt Antje Bauersfeld, die bei der Stadt Grundstücksangelegenheiten betreut. Grundsätzlich stehen solche Verfahren immer dann an, wenn im ländlichen Gebieten große Bauprojekte realisiert werden sollen. Zum Beispiel Umgehungsstraßen. Finanziert wird die Maßnahme vom Verursacher - in diesem Fall vom Landkreis Harburg. In Sachen Ostring haben sich Stadt und Landkreis allerdings geeinigt, die Kosten für das Flurbereinigungsverfahren gemeinsam zu tragen.

"Große Bauvorhaben bedeuten auch immer Landverbrauch", sagt Bauersfeld. Durch den Bau selbst und durch die damit einher gehenden Ausgleichsmaßnahmen. Damit diese Last nicht nur auf wenige Schultern verteilt wird, gibt es das Flurbereinigungsverfahren. Damit wird garantiert, dass die Landverluste auf einen größeren Eigentümerkreis verteilt werden. "Die Flurbereinigung schafft sozusagen eine Solidargemeinschaft", sagt Bauersfeld.

Grundsätzlich bekommt, wer Land durch die Baumaßnahme - hier: Ostring - verliert, Flächen ersetzt. Um zu vermeiden, dass jemand dadurch quasi einen Flickenteppich erhält, werden die neuen Areale so geschnitten, dass sie auch landwirtschaftlich zu nutzen sind. Wer trotzdem noch Nachteile hat - zum Beispiel größere Umwege in Kauf nehmen muss - bekommt noch eine Entschädigung. Überdies gibt es Flurbereinigungsverfahren Ostring noch eine Besonderheit: Weil Landkreis und Stadt Flächen bereit stellen, kann voraussichtlich die große Masse der Grundeigentümer in Land entschädigt werden.