Das Verwaltungsgericht Lüneburger hebt Planfeststellungsbeschluss auf

Buchholz. "Die Möglichkeit, dass der Ostring an der Verlängerung des Heidekamps abhängt, haben wir nie in Erwägung gezogen - wir müssen jetzt erst einmal besprechen was wir machen", so Uwe Karsten, Bereichsleiter Kreisstraßen de Landkreises Harburg, gestern nach der Urteilsverkündung des Lüneburger Verwaltungsgerichts. Zwei Buchholzer Grundstücksbesitzer hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises geklagt - und Recht bekommen. So wurde der Planfeststellungsbeschluss für das umstrittene Straßenbauprojekt zwischen der Kreisstraße 13 südlich von Vaensen und der Kreisstraße 28 am Buchholzer Berg gestern aufgehoben.

Dem war ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichts vorausgegangen, in dem auch der Beschluss zur Verlängerung des Heidekamps als Verbindungsstraße zu der geplanten Ostumgehung bereits gekippt wurde.

Als erstes stand eben diese Klage von Heinrich B. auf der Tagesordnung. Der Buchholzer besitzt ein 33 000 Quadratmeter großes Grundstück am Heidekamp. Würde die Verbindungsstraße ausgebaut, müsste er davon rund 800 Quadratmetern abgeben. "Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, um privates Eigentum für den öffentlichen Straßenbau zu enteignen", so sein Anwalt Ernst Ludwig Nell. Und: Beim Heidekamp handle es sich um keine Kreisstraße, da sie nicht dem unentbehrlichen Anschluss eines räumlichen getrennten Ortsteils an überörtliche Verkehrswege diene. So sei der Landkreis auch nicht der zuständige Vorhabenträger. Diesem Standpunkt schloss sich Richter Horst-Dieter Müller in seinem Urteil an.

Ein erster wichtiger Teilerfolg, freute sich Peter Eckhoff, Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Ostring (BIO) nach der Urteilsverkündigung - und die Ostring-Gegner sollten noch mehr Grund zur Freude bekommen.

"Es muss nun betrachtet werden, ob sich das Gesamtprojekt "Ostring" sowohl räumlich als auch rechtlich von der Heidekampverlängerung trennen lässt", eröffnete Horst-Dieter Müller die Verhandlung der beiden weiteren Verfahren, bei denen es um Grundstücke ging, die nach dem Planfeststellungsbeschluss direkt von dem geplanten Trassenbau betroffen wären. "Nun werden rund 2 000 Autos dem Ostring weniger zugeführt als von ihren Gutachtern prognostiziert. Sie wollen doch nicht sagen, dass sie die Straße genau so geplant hätten, wäre das von Anfang an klar gewesen", hielt Anwältin Roda Verheyen dem Landkreismitarbeiter Uwe Karsten vor.

Richter Horst-Dieter Müller führte nach seiner Urteilsverkündigung aus, dass es nun einer neuen Gesamtplanung bedarf, da es bisher kein Gutachten gebe, wie groß das Verkehrsaufkommen ohne die Heidekampanbindung voraussichtlich sein wird.

"Wir finden den Verhandlungsverlauf sehr bedauerlich. Die Buchholzerinnen und Buchholzer brauchen den Ostring", kommentierte Buchholz Bürgermeister Wilfried Geiger die Urteile. Nun wolle man sich erst einmal mit dem Landkreis zusammensetzten. Ob der Landkreis als Bauträger des Ostrings in Revision gehen wird, ließ Uwe Karsten gestern jedoch offen.