Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für Harry Wörz bestätigt. Ihm war die versuchte Tötung seiner Frau im Jahr 1997 zur Last gelegt worden.

Karlsruhe. Endlich frei! In einem bundesweit einzigartigen Fall ist der Angeklagte Harry Wörz am Mittwoch nach mehr als 13 Jahren endgültig von dem Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Frau freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Mannheim. Damit zogen die Karlsruher Richter einen Schlussstrich unter den Fall mit insgesamt elf Verfahren vor verschiedenen Gerichten. (AZ: 1 StR 254/10)

Der heute 44 Jahre alte Wörz war vom Landgericht Karlsruhe im Januar 1998 zu elf Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden, weil er seine getrennt von ihm lebende Frau angeblich nach einem Streit mit einem Schal stranguliert hatte. Die Frau, eine Polizistin, überlebte die Attacke mit schweren Gehirnschäden und kann zu dem Täter keine Angaben machen.

Wörz kam nach vier Jahren und acht Monaten auf freien Fuß, nachdem er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden war. Zuvor hatte ein Zivilgericht 2001 im Streit um Schadenersatz für das Opfer auf massive Ermittlungsfehler der Polizei hingewiesen und den Verdacht bekräftigt, dass der Geliebte der Frau, ebenfalls ein Polizist, tatverdächtig sein könnte.

Gegen den Freispruch hatten die Staatsanwaltschaft und der Vater des Opfers zunächst erfolgreich Revision eingelegt. Die Revision gegen das dann zweite freisprechende Urteil wies der BGH nun zurück, weil das Landgericht Mannheim bei der erneuten Beweiswürdigung keine Rechtsfehler begangen habe.