Der Ex-Junta-Chef soll sich für die Ermordung von Deutschen verantworten. Vor drei Jahren hatte Argentinien die Auslieferung abgelehnt.

Nürnberg. Im Zusammenhang mit dem Tod eines Deutschen während der argentinischen Militärdiktatur Anfang der 1980er Jahren hat die Nürnberger Justiz Haftbefehl gegen den früheren Junta-Chef Jorge Rafael Videla erlassen. Zugleich sei ein internationaler Fahndungsaufruf ergangen, berichtete der Nürnberger Justizsprecher Thomas Koch. Damit solle Videlas Festnahme auch für den Fall sichergestellt werden, dass sich dieser ins Ausland absetzt.

Der Haftbefehl ist bereits der zweite Vorstoß der Nürnberger Justiz im sogenannten Argentinienverfahren gegen Videla. Im Jahr 2007 hatte sie das Verfahren gegen den Ex-Junta-Chef eingestellt, nachdem Argentinien die Auslieferung Videlas abgelehnt hatte. Die Regierung des lateinamerikanischen Landes hatte seinerzeit erklärt, Videla solle wegen der Ermordung von Deutschen vor einem heimischen Gericht der Prozess gemacht werden.

Das seitdem ruhende Verfahren war Ende 2009 neu in Gang gesetzt worden, nachdem in Argentinien jüngst Überreste der Leiche des Deutschen Rolf Stawowiok gefunden wurden. Da jahrzehntelang sein Schicksal unklar gewesen sei, habe die Justiz in dem Fall nicht ermitteln können. Mit dem Leichenfund habe sich die Sachlage nun geändert, zumal Spuren darauf hindeuteten, das Stawowiok erschossen wurde.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg wirft Videla Mord aus niederen Beweggründen vor. Der Junta-Chef habe damit die Verschleppung von Oppositionellen zu vertuschen versucht. Videla war 1985 wegen Menschenrechtsverbrechen unter seiner Diktatur – er war von 1976 bis 1981 als Juntachef zugleich Staatspräsident – zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, wurde aber schon bald darauf begnadigt. Auf seinen Befehl hin soll auch die Tochter des deutschen Theologen Ernst Käsemann, Elisabeth Käsemann, im Jahre 1977 entführt und später getötet worden sein.