Stell dir vor, du hast einen mördermäßigen Song geschrieben, oder du hast einen krassen Film gedreht oder ein Hammerteil von einem Buch geschrieben und glaubst, du wirst jetzt reich und berühmt.

Das mit dem berühmt könnte vielleicht hinhauen - aber reich wirst du vielleicht nicht. Weil alle deinen mördermäßigen Song, deinen krassen Film oder das Hammerteil von einem Buch einfach runterladen und keinen Cent dafür abdrücken. Sich einfach das "geistige Eigentum" von Autoren aus dem Internet zu "ziehen" - das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und damit kriminell. So lange gibt es dieses Recht am "geistigen Eigentum" noch gar nicht. In der Antike war es zum Beispiel völlig in Ordnung, ein Buch einfach abzuschreiben, aber der Diebstahl eines Buches war ein Verbrechen. Mit der Erfindung des Buchdrucks (um 1440) wurde es einfacher, Kopien eines herzustellen. Dem Autor stand immer noch kein "Urheberrecht" zur Seite.

Erstmals wurde im 18. Jahrhundert über die Rechte an geistigen Leistungen nachgedacht. Am 6. September 1952 wurde in Genf das Welturheberrechtsabkommen beschlossen. Das heute noch gültige deutsche Gesetz wurde am 9. September 1965 verkündet.