Für den Betrieb haben die mit Dioxin belasteten Eier möglichweise strafrechtliche Konsequenzen. Wasser und Futter sollen nicht belastet sein.

Bielefeld. Der Fund Dioxin-belasteter Eier könnte für den Bio-Hof nicht nur eine massenhafte Vernichtung von Eiern nach sich ziehen. Nun könnte die Angelegenheit möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen für den Betrieb haben. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld überprüft einen möglichen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht, wie das „Westfalen-Blatt“ (Mittwochausgabe) berichtete. Staatsanwalt Christoph Mackel sagte der Zeitung laut Vorabbericht, ergebe sich ein Anfangsverdacht, könnten Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Nach bisherigen Erkenntnissen sind offenbar weder Wasser noch Futter für die Belastung verantwortlich.

Dem Bericht des „Westfalen-Blatts“ zufolge erwägt zudem das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium ein Bußgeldverfahren gegen den Betrieb im Kreis Minden-Lübbecke. Grund ist demnach, dass Vertriebswege verschwiegen sowie das Ministerium erst zwei Wochen nach dem Fund über die Dioxin-Belastung informiert worden seien.

Das Ministerium teilte am Dienstag mit, für das Dioxin in den Eiern seien offenbar weder Wasser noch Futter verantwortlich. In den untersuchten Tränkwasserproben konnten Dioxine und das dioxinähnliche PCB nicht nachgewiesen werden. Auch die Überprüfung des Futters hatte keine auffälligen Werte ergeben.

+++Noch diese Woche sollen Proben Ursache aufdecken+++

Am Dienstag wurde bekannt, dass die belasteten Eier vermutlich auch in Baden-Württemberg verkauft wurden. Das dortige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte mit, nach Informationen nordrhein-westfälischer Behörden sei bis 10. März wöchentlich eine Lieferung von je rund 4.000 Eiern aus dem betroffenen Erzeugerbetrieb an einen Händler im Regierungsbezirk Tübingen geliefert worden.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch forderte unterdessen mehr Untersuchungen auf die Giftstoffe bei Futtermittelherstellern. „Die Erzeuger von Futtermitteln müssen verpflichtet werden, alle Komponenten eines Mischfutters auf Dioxin zu untersuchen“, sagte ein Sprecher. Nur so könne ein verbotenes Mischen belasteter und unbelasteter Komponenten zu einem gerade den Grenzwert einhaltenden Futtermittel wirksam verhindert werden.