Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg unterzeichneten am 25. März 1957 in der italienischen Hauptstadt die "Römischen Verträge" zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Zusammen mit dem Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) traten sie am 1. Januar 1958 in Kraft. Für Deutschland unterschrieb Kanzler Konrad Adenauer (CDU). Vorläufer der neuen Zusammenschlüsse war die 1951 gegründete "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (Montanunion), die die gemeinsame Kontrolle der beiden rüstungsrelevanten Wirtschaftsbranchen übernahm. Ziel der EWG war die Angleichung des Zollniveaus der Mitgliedstaaten und der Abbau der Binnenzölle. Nach der Fusion von EWG, Montanunion und Euratom kam die Bezeichnung "Europäische Gemeinschaft", in der die gemeinsame Agrar-, Sozial- und Verkehrspolitik eine große Rolle spielte. Mit der weiteren Integration setzte sich die "Europäische Union" durch.