Die Quote soll schrittweise eingeführt werden. Bis zum Jahr 2018 soll die Frauenquote auf 20 Prozent, bis zum Jahr 2023 auf 40 Prozent steigen.

Hamburg. Der Hamburger Senat will die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote deutlich vorantreiben. Die Bundesregierung von Union und FDP sei bei diesem Thema "heillos zerstritten und hat zu lange auf Freiwilligkeit gesetzt, ohne dass sich etwas geändert hätte", sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) dem Abendblatt. Noch heute wird der Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative verabschieden, schon im Juni soll die Länderkammer über den Vorstoß aus dem Norden beraten.

In dem Gesetzentwurf, der dem Abendblatt vorliegt, fordert die Justizsenatorin eine gesetzliche Mindestquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter Konzerne und sogenannte mitbestimmte Unternehmen, bei denen sich Arbeitnehmer und Anteilseigner das Aufsichtsgremium teilen. Erreicht werden soll das Ziel in zwei Etappen: Bis zum Jahr 2018 soll die Frauenquote auf 20 Prozent, bis zum Jahr 2023 schließlich auf 40 Prozent steigen.

+++ Ohne Quote geht es nicht +++

+++ Jeder siebte Aufsichtsrat ist weiblich +++

+++ "Pro Quote": Zusammen sind wir weniger allein +++

Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie Norwegen, Spanien, Frankreich, Belgien und Italien hätten gezeigt, dass gesetzliche Quoten funktionieren, sagte Schiedek. "Wir dürfen nicht weitere zehn Jahre ungenutzt verstreichen lassen. Jetzt ist die Zeit zum Handeln." Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben der angestrebten Regelung halten, sollen nach Vorstellung der Senatorin steuerlich sanktioniert werden.

So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Firmen in diesem Fall nicht mehr jene Vergütungen steuerlich absetzen dürfen, die sie an das quotenwidrig besetzte Gremium zahlen. Bei einem großen Konzern wie Volkswagen lägen die Sanktionen nach Angaben der Hamburger Justizbehörde bei etwa 800 000 Euro im Jahr, bei kleineren börsennotierten Firmen immer noch bei mehr als 10 000 Euro. Zudem müssen nach Vorstellung von Jana Schiedek Firmen regelmäßig darüber berichten, ob sie die Vorgabe von 20 und dann 40 Prozent Frauenanteil einhalten. Für die Kontrolle der Quote in den jeweiligen Unternehmen soll das Bundesamt für Justiz zuständig sein.