Empörung über die Ruhebezüge. Ob Wulff allerdings auch die obligatorischen Privilegien Bürokraft, Referent und Fahrer bekommt, ist unklar.

Berlin. Die Deutschen empören sich, dass der wenige ehrenvoll zurückgetretene Bundespräsident jetzt auch noch über den so genannten Ehrensold belohnt werden soll. Doch damit könnte es noch nicht genug sein. Kann sich Wulff in seiner künftigen Tatätigkeit auf eine eigene Bürokraft verlassen und mit einem persönlichen Referenten rechnen? Sogar ein Fahrer steht Bundespräsidenten im Ruhestand eigentlich zu. Dieser Privilegien kann sich Wulff jedoch zunächst nicht sicher sein. „Die Zuerkennung der Amtsausstattung und der dafür erforderlichen Personalstellen, die ehemalige Bundespräsidenten üblicherweise zusätzlich erhalten, ist noch offen“, sagte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Die zuständigen Haushälter des Bundestages wollen am Freitagvormittag über das Thema beraten.

„Nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten besteht darauf kein Rechtsanspruch“, betonte von Arnim. Über die Bewilligung müsse der Bundesfinanzminister mit Einwilligung des Haushaltsausschusses entscheiden. Auch dem Bundesrechnungshof sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. „Hier besteht also immerhin sowohl eine politische als auch eine Vorab-Finanz-Kontrolle“, sagte der Staatsrechtler.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte auf dapd-Anfrage, ausgelöst werde ein solches „Prozedere“ durch einen Antrag des Bundespräsidialamtes. Dieser liege bisher aber nicht vor.

+++ Ehrensold beschert Wulff jedes Jahr 199.000 Euro +++

+++ Kommentar: Der Ehrensold ist reformbedürftig +++

+++ Großer Zapfenstreich für Christian Wulff am 8. März +++

Wulff kann nach einer Entscheidung des Bundespräsidialamts mit einem Ehrensold von 199.000 Euro jährlich rechnen. Der 52-jährige war am 17. Februar nach nur 20 Monaten im Amt zurückgetreten, „aus politischen Gründen“, wie das Präsidialamt betonte. Mit seinem Rücktritt hatte Wulff die Konsequenz aus Vorwürfen rund um eine Kredit- und Medienaffäre gezogen. Auslöser war letztlich der Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover, seine Immunität aufzuheben.

Der Linke-Abgeordnete Wolfgang Neskovic forderte am Donnerstag den Haushaltsausschuss zum Einschreiten auf. Das Gremium müsse darauf hinwirken, „dass die notwendigen Haushaltsmittel bis zum Abschluss des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahrens zurückgehalten werden“. Der Bescheid des Bundespräsidialamtes sei „unehrenhaft, weil sie gesetzeswidrig und jedenfalls voreilig ist“.

Die Entscheidung hätte bis zum Abschluss der Ermittlungen und eines sich gegebenenfalls anschließenden gerichtlichen Strafverfahrens zurückgestellt werden müssen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung wäre es mehr als offensichtlich, dass Wulff der Ehrensold nicht zusteht, sagte Neskovic.

Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Petra Merkel, sieht allerdings kein Mitspracherecht. „Es ist gesetzlich geregelt, dass das Bundespräsidialamt für die Erteilung eines Ehrensolds für den Bundespräsidenten zuständig ist“, sagte sie der „Mitteldeutschen Zeitung“.

Das Amt habe entschieden, dass der Ehrensold rechtmäßig ist. „Das Entscheidungsrecht liegt demnach nicht beim Bundestag, also auch nicht beim Haushaltsausschuss“, sagte Merkel. Mit Blick auf Wulff fügte die SPD-Politikerin hinzu: „Wenn das Gesetz so ist, dann steht ihm der Ehrensold auch zu – solange er nicht gerichtlich belangt wird. Dann muss neu geprüft werden.“

Chef des Bundespräsidialamtes billigte Ehrensold für Wulff

Der Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff ist vom Chef des Präsidialamtes, Lothar Hagebölling, gebilligt worden. Die kommissarische Sprecherin des Amtes, Petra Diroll, bestätigte der „Bild“-Zeitung (Donnerstagausgabe), dass der zuständige Abteilungsleiter, Rüdiger Hütte, und der Chef des Bundespräsidialamtes, Lothar Hagebölling, das Ergebnis der Prüfung gebilligt hätten. „Das ist das übliche Verfahren, wenn Prüfungsergebnisse der Behördenleitung zur Kenntnis gegeben werden“, sagte Diroll. Hagebölling, ein Vertrauter Wulffs, war dem Bericht zufolge bereits Chef der Staatskanzlei unter Ministerpräsident Wulff in Hannover. Zuvor hatte nach Informationen der Zeitung Andreas Wegend, Leiter des Personalreferats Z1, das Papier unterzeichnet. (dapd)