Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin verworfen.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit. Demnach muss die 37-Jährige in Untersuchungshaft bleiben. Sie sei dringend verdächtig, mit den verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet zu haben, die auch als "Zwickauer Zelle“ bekannt wurde.

Der Terrorgruppe seien unter anderem neun Morde an Gewerbetreibenden ausländischer Herkunft sowie der Mord an einer Polizistin am 25. April 2007 in Heilbronn zuzurechnen, so der BGH. Darüber hinaus bestehe der dringende Verdacht, dass Zschäpe nach dem Tod ihrer Komplizen am 4. November 2011 die gemeinsam genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt habe, um Beweismittel zu vernichten.

Der 3. Strafsenat fasst erstmals in einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung den Stand der Ermittlungen gegen die Nazi-Terroristen zusammen. Demnach tauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Januar 1998 unter, nachdem die Polizei in einer von Zschäpe angemieteten Garage in Jena funktionsfähige Rohrbomben sowie insgesamt etwa 1,4 Kilogramm des Sprengstoffs TNT gefunden hatten.

+++ Rechte Attacke auf Polizei bei Gedenken an NSU-Opfer +++

Nach Diskussionen mit Gesinnungsgenossen beschlossen die drei Untergetauchten, die Bundesrepublik "zu einem an der nationalsozialistischen Ideologie ausgerichtetem System“ zu verändern, so der BGH. "Den Boden für den angestrebten Systemwechsel wollten sie dadurch bereiten, dass sie durch Mordanschläge auf "Feinde des deutschen Volkes“ (...) ein Klima der Verunsicherung schufen.“ Spätestens seit 2001 bezeichnete sich die Gruppe als "Nationalsozialistischer Untergrund“.

Zschäpe habe dabei nach Angaben von Zeugen eine "durchaus gleichberechtigte Stellung“ im Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos gehabt. Sie habe logistische Aufgaben übernommen, unter anderem bei der Beschaffung von Pässen für ihre Komplizen. Wer von den dreien die Morde beging, lassen die Richter des BGH in ihrem Beschluss offen.

Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte, gibt es derzeit keine Beweise für eine direkte Beteiligung Zschäpes. Dies sei aber weiter Gegenstand der Ermittlungen. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer sagte, die Verteidigung werde den Beschluss auswerten "und ihr weiteres Vorgehen in Ruhe intern erörtern“. (dpa)