Der CDU-Generalsekretär geht in Leipzig allerdings von einer heißen Debatte aus. Koalitionsvertrag schließe Mindestlohn nicht aus, sagt Gröhe.

Berlin/Köln. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe geht von einer Zustimmung zur umstrittenen Lohnuntergrenze auf dem Bundesparteitag in Leipzig aus. "Ich bin sicher, es gibt ein klares Ja zu einer tariflich verabredeten Lohnuntergrenze“, sagte Gröhe am Freitag im ARD-"Morgenmagazin“. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mit der FDP sieht Gröhe nicht als Hindernis für die Einführung eines Mindestlohns. "Der Koalitionsvertrag spricht sich gegen einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn im Sinne einer politischen Lohnfindung aus“, sagte Gröhe. Die CDU wolle aber, dass die Tarifparteien Lohnuntergrenzen festlegten. Eine Sozialdemokratisierung der CDU befürchtet Gröhe damit nicht. "Man kann überzeugter Marktwirtschaftler sein und trotzdem klar gegen Dumpinglöhne.“ Gröhe rechne mit einer "munteren Diskussion“ auf dem Parteitag, doch zeichneten sich schon viele Gemeinsamkeiten ab. "Wir diskutieren über das Wie und nicht über das Ob solcher Lohnuntergrenzen.“

Auf dem Parteitag, der am Sonntag beginnt, soll über eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für Branchen ohne Tarifverträge abgestimmt werden. Die Höhe soll laut Antrag des CDU-Arbeitnehmerflügels von den Tarifparteien aus Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden festgelegt werden. Kritik an dem Vorstoß gibt es nicht nur aus den eigenen Reihen, sondern auch vom Koalitionspartner und aus der Wirtschaft.

Arbeitnehmerflügel versus Wirtschaftsvertreter

In diesen Tagen wird in der CDU leidenschaftlich über die Einführung eines Mindestlohns diskutiert. Der Arbeitnehmerflügel mahnt mehr Gerechtigkeit und Solidarität an, Wirtschaftsvertreter warnen dagegen vor unrentablen Arbeitsverhältnissen und damit verbundenen Entlassungen. Auf dem Parteitag in Leipzig werden sich Befürworter und Gegner eines Mindestlohns eine heftige Debatte liefern - ändern wird sich am Ende aber wahrscheinlich gar nicht viel.

Angeschoben hat die Debatte die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), die in einem Antrag an den Parteitag in Leipzig die Einführung einer Lohnuntergrenze fordert und diese sogar gesetzlich verankern will. Als Richtwert solle der Mindestlohn in der Zeitarbeit dienen.

Die Antragskommission des Parteitags unterstützt grundsätzlich die Einführung eines Mindestlohns. Allerdings heißt es in der Empfehlung, die den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt wird: "Wir wollen eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“ Von einem gesetzlichen Mindestlohn ist keine Rede mehr, wohl aber vom Richtwert Zeitarbeit. Dieser liegt bei 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten.

Merkel und von der Leyen haben sich festgelegt

Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel lehnt dies allerdings ab. Sie hält den Verweis auf die Zeitarbeit für entbehrlich und plädiert vielmehr für Mindestlöhne, die nach Branchen und Regionen ausdifferenziert sein sollen.

+++Kommentar: Klug eingelenkt, Frau Kanzlerin+++

Dagegen hat sich nun aber Bundesarbeitsministerin und Parteivize Ursula von der Leyen positioniert. "Wichtig ist jetzt, dass die CDU grundsätzlich Ja zu einer allgemeinen, verbindlichen Lohnuntergrenze sagt“, machte die Ministerin im Interview mit der Berliner „"ageszeitung“ klar. Allerdings will auch sie keinen gesetzlichen Mindestlohn. Festgelegt werden soll eine Lohnuntergrenze von den Tarifpartnern.

Vorbild Großbritannien

Die Antragskommission schlägt nun vor, die Lohnuntergrenze von einer Kommission der Tarifpartner festlegen zu lassen. Vorbild hierfür ist die britische "Low Pay Commission“, die seit 1999 jährlich Empfehlungen zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns abgibt. Sie setzt sich aus Wissenschaftlern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen.

Neu ist dies allerdings nicht. Eine ähnliche Einrichtung gibt es in Deutschland bereits, den sogenannten Hauptausschuss. Er prüft, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und entscheidet, ob in diesem Wirtschaftszweig Mindestentgelte festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden. Anregungen können die Bundesregierung, die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Landesregierungen geben. Änderungen können dann von der Bundesregierung als Rechtsverordnung erlassen werden.

Geregelt ist der Hauptausschuss im Mindestarbeitsbedingungengesetz - eine von zwei möglichen gesetzlichen Grundlagen für die Festsetzung eines Mindestlohns. Das wohl bekanntere ist das Arbeitnehmerentsendegesetz, in das allerdings nur Wirtschaftszweige mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent aufgenommen werden können. Dafür muss es zunächst einen gemeinsamen Antrag von beiden Tarifvertragsparteien geben. Für alle anderen Branchen gibt es jenes Mindestarbeitsbedingungengesetz. Danach sind Mindestlöhne unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Tarifregelungen möglich.

Es wird auf dem Parteitag wohl auf einen Kompromiss hinauslaufen: Mit einem Ja zu mehr Mindestlöhnen, aber mit einem Nein zu einer gesetzlichen Festlegung und einer Orientierung an der Zeitarbeit. Einen weiteren Zeitplan gibt es noch nicht, auch ist noch nicht geklärt, wie die Kommission zur Findung der Lohnuntergrenzen letztlich besetzt werden soll. Die Abstimmung in Leipzig ist daher vor allem ein politisches Signal.

Mit Material von dpda und dapd