Urteil im Al-Qaida-Prozess in Düsseldorf: Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verurteilte die vier Angeklagten zu Haftstrafen von viereinhalb bis neun Jahren.

Düsseldorf. Im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess sind die vier Angeklagten zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verurteilte die Männer am Donnerstag zu viereinhalb bis neun Jahren Haft.

Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. (33) bekam wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdeten Straftat neun Jahre Haft.

Ebenfalls wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurden Jamil S. (34) zu sieben Jahren und Amid C. (23) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, Halil S. (30), erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Die Wohngemeinschaft der jungen Muslime in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei der Männer am 29. April 2011 festgenommen. Der vierte Angeklagte wurde später in Bochum verhaftet.