Kölner Richter werteten rituelle Beschneidung im Mai als Körperverletzung. Nun ist per Gesetz klargestellt: Der Eingriff ist zulässig.

Köln/Berlin. Juden und Muslime können ihre Söhne auch in Zukunft in Deutschland beschneiden lassen, ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Nach monatelanger aufgeregter Debatte ließ der Bundesrat am Freitag einen Gesetzentwurf passieren, wonach ein solcher Eingriff erlaubt bleibt, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Der Bundestag hatte das Gesetz erst zwei Tage zuvor auf den Weg gebracht. Das Verfahren wurde beschleunigt, um möglichst schnell Rechtssicherheit für Juden und Muslime zu schaffen. Die Türkisch-Islamische Union (DITIB) hat das beschlossene Gesetz zur Beschneidung von Jungen jedoch kritisiert.

Der Regelungsversuch der Bundesregierung sei ausdrücklich zu begrüßen, jedoch sei das jetzt beschlossene Gesetz nicht in allen Punkten zustimmungswürdig, teilte der Verband am Freitag in Köln mit. So passe der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ nicht in diesen Gesetzestext. Hier werde eine Assoziation zwischen der Beschneidung und der Misshandlung von Kindern hergestellt, hieß es.

Der Bundestag hatte am Mittwoch mit großer Mehrheit ein Beschneidungsgesetz beschlossen. Das Recht auf Beschneidung eines Jungen von Geburt an wird demnach im Sorgerecht verankert. Auch religiöse Beschneider können künftig weiter praktizieren. Der DITIB Dachverband vereint bundesweit nach eigenen Angaben rund 900 Ortsgemeinden.

Ein Urteil des Kölner Landgerichts hatte für Verunsicherung gesorgt: Im Mai stuften die dortigen Richter die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung ein. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen im In- und Ausland. Im Judentum und Islam ist die Beschneidung ein wichtiges religiöses Ritual.

Die Bundesregierung hatte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die rechtliche Unsicherheit zu beenden. Im Bundestag hatte am Mittwoch eine fraktionsübergreifende Mehrheit für den Gesetzesvorschlag votiert.

Die Beschneidung von Jungen bleibt demnach erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Eingriff „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ wird. Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.

Bei SPD, Linken und Grünen gibt es einige Kritiker der neuen Regelung. Sie sorgen sich um das Kindeswohl. Auch ein Bündnis von Organisationen – darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe – hält die gesetzliche Regelung für falsch und wertet dies als Rückschlag für die Kinderrechte.