Bis Herbst soll entschieden werden, ob es zu einem neuen Verbotsverfahren gegen die NPD kommt. Lammert: Scheitern wäre “Katastrophe“.

Hamburg/Berlin. Die Innenminister von Bund und Ländern haben eine wichtige Hürde in Richtung NPD-Verbotsverfahren genommen: Ab 2. April sollen die V-Leute in den Führungsebenen der rechtsextremen Partei abgeschaltet sein. Dies beschlossen die Ressortchefs bei einem Treffen gestern Abend in Berlin.

+++Leitartikel: NPD verbieten+++

+++Innenminister sehen hohe Hürden für NPD-Verbot+++

Der erste Anlauf zum NPD-Verbot war 2003 wegen der V-Leute-Problematik vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert, weil die Partei massiv von staatlich bezahlten Informanten unterwandert war. Dieses Risiko des juristischen Scheiterns will die Politik nicht noch einmal eingehen. Einige Länder, darunter Berlin und Hamburg, verzichten nach eigenen Angaben bereits auf Informationen von V-Leuten. Ab April wollen die Innenminister zudem damit beginnen, Material für ein mögliches Verbotsverfahren zu sammeln. Eine endgültige Entscheidung über einen Verbotsantrag soll im Herbst fallen.

Nach dem Bekanntwerden der Morde durch die rechtsterroristische Gruppe um die sogenannte Zwickauer Zelle hieß es zunächst, die NPD solle schnellstmöglich verboten werden. Doch nun treten auch einige Innenminister und Spitzenpolitiker der Regierung auf die Bremse. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verwies im Bayerischen Rundfunk auf die Risiken eines neuen Verbotsverfahrens. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte "Spiegel Online", Sorgfalt gehe hier vor Schnelligkeit. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ging noch weiter - und warnte eindringlich vor einem NPD-Verbotsverfahren. "Die wenigsten machen sich klar, wie lange so ein Verfahren dauern wird und wie viele Wahlen dazwischen stattfinden", sagte Lammert dem Abendblatt. Er fürchte, dass die NPD als "Märtyrer-Partei" ihre Wahlkämpfe führen werde. "Alle sind sich einig, dass ein Scheitern eines Verfahrens eine kaum überbietbare politische Katastrophe wäre."

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Lammert warnte zudem vor einem "Pyrrhussieg", sollte das Verbotsverfahren erfolgreich enden. Das Bundesverfassungsgericht könne nur Organisationen verbieten, nie aber Menschen - auch nicht Einstellungen, Überzeugungen und Ressentiments. Rechtsradikale könnten sich neue Strukturen suchen. Dass nach einem Parteiverbot dieselben oder gar zusätzlich beflügelte Ressentiments sich andere Organisationen suchten, sei ein erhebliches Risiko. Deshalb begrüße Lammert, dass es in allen Parteien auch Einwände gegen die Eigendynamik eines sich selbst in Gang setzenden Verbotsverfahrens gebe.

Parteien sind per Grundgesetz besonders gegen Verbot geschützt - dies ist auch eine Lehre aus den Verboten während der NS-Zeit. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, sofern sie "eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" einnimmt.

Laut Bundestagspräsident Lammert hätten sich die Länder früh auf den Weg zum NPD-Verbot begeben, "der nicht zu einer Einbahnstraße werden sollte". Die Entscheidung, die V-Leute zurückzuziehen, bezeichnete Lammert als die Folge einer voreiligen Festlegung auf ein neues Verbotsverfahren. Dies könnte für das Ziel einer wirkungsvollen Beobachtung und Bekämpfung des Rechtsradikalismus mehr Probleme schaffen als lösen. Lammert betonte, dass er zudem nie ein Freund von Verbotsverfahren gegen Parteien gewesen sei.

Mindestens sechs Monate lang sollen nun Beweise für ein Verbot gesammelt werden - auch das beschlossen die Innenminister gestern. So gar nicht behagt einigen Ressortchefs der Hinweis der gemeinsamen Arbeitsgruppe, dass das Verfassungsgericht als Lehre aus dem Desaster von 2003 verlangen könnte, die Klarnamen der V-Leute offenzulegen, obwohl diesen Vertraulichkeit zugesichert wurde. NPD-Anwälte könnten in Karlsruhe die Offenlegung fordern. Vor allem Unionsminister lehnen die Offenlegung vehement ab.

Auch der Politologe Eckhard Jesse sieht das kritisch: "Es wäre fatal für die Geheimdienste, sollten die V-Leute im Verfahren vor Gericht aussagen, womöglich noch mit ihrem richtigen Namen", sagte Jesse dem Abendblatt. Zwar habe ein Verbotsverfahren gegen die NPD Erfolgschancen, doch "stellt die geächtete NPD keine Gefahr für die freiheitliche Ordnung dar".

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, der bei der Entscheidung 2003 den Vorsitz geführt hatte, sieht das anders. Er äußerte sich in der "Süddeutschen Zeitung" positiv über ein neues Verbotsverfahren. Die Morde der Neonazis hätten eine Situation geschaffen, "auf die der Staat umfassend reagieren" müsse. SPD und einige Regierungschefs aus den Ländern drücken aufs Tempo. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte, er sei sich sicher, dass genug Beweismaterial für ein Verbot zusammenkomme. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte, man müsse mit aller Kraft an einem Verbot arbeiten. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte die zögerliche Haltung der Regierung. Das wäre ein "fatales Signal" für die Gesellschaft.