Regensburg. Das Amtsgericht Regensburg hat den katholischen Bischof Richard Williamson gestern in Abwesenheit wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro verurteilt. Der 70-jährige Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft hatte in einem Interview mit dem schwedischen Fernsehsender SVT.1 die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich geleugnet. Das Gespräch war im November 2008 im Landkreis Regensburg aufgezeichnet worden, wo die Piusbruderschaft ein Priesterseminar betreibt.

Williamsons Verteidiger Matthias Loßmann plädierte auf Freispruch. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Interview ausschließlich im schwedischen Fernsehen gezeigt werde. Williamson habe den Journalisten ausdrücklich gesagt, das Interview dürfe nicht in Deutschland verbreitet werden, wo seine Aussagen strafbar seien. Tatsächlich war es aber noch vor der TV-Ausstrahlung im Internet auch in Deutschland zu sehen.

Das Gericht befand, Williamson habe billigend in Kauf genommen, dass seine Äußerungen auch in Deutschland verbreitet würden. Amtsrichterin Karin Frahm verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen zu je 100 Euro. Sie blieb damit geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe in Höhe von 12 000 Euro gefordert hatte.

Einen Strafbefehl über diese Summe hatte Williamson im Vorfeld abgelehnt. Nach Angaben seines Verteidigers verbot die Piusbruderschaft Williamson, zum Prozess zu kommen.

Der Fall hatte weltweites Aufsehen erregt, weil Papst Benedikt XVI. fast zeitgleich mit der Ausstrahlung des Interviews die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Piusbischöfen aufhob.