Er konnte Tausende Täter überführen, doch jetzt wirft Oberstaatsanwalt Peter Vogt das Handtuch. Strafverfahren müssten eingestellt werden, weil Ermittler fehlen, um Kinderpornografie im Internet auszuwerten.

Halle/Saale. Der Leiter der Zentralstelle im Kampf gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, hat den Generalstaatsanwalt um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten. Ab 1. Januar 2010 stehe er für die Aufgabe nicht mehr zur Verfügung, sagte Vogt der Nachrichtenagentur AP. Grund seien unhaltbare Zustände in den Polizeidirektionen, die zu einem langen Ermittlungsstau geführt hätten. So müssten Strafverfahren eingestellt werden, weil die Beweismittel wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet werden könnten, sagte er. Vor dem Landgericht Magdeburg hat gerade ein Kläger erfolgreich auf die Herausgabe von Datenträgern nach anderthalb Jahren geklagt. Gegen ihn war wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt worden.

Oberstaatsanwalt Vogt sagte weiter, er ziehe seine Konsequenzen aus den Äußerungen von Innenminister und Justizministerin. Diese hatten bestritten, dass das Problem ein Ausmaß von mehreren Hundert Fällen annehme. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben: Diese hätte mehr Druck auf die Polizei ausüben müssen.

In Sachsen-Anhalt sollen mehrere Hundert Ermittlungen aus allen Bereichen der Kriminalität seit mehr als einem Jahr auf Auswertung warten, weil der Polizei Personal fehlt. Die Polizeigewerkschaften klagen über den Kräftemangel. Üblich ist es, Datenträger im Zeitraum von sechs bis neun Monaten zu sichten. In Sachsen-Anhalt liegen noch Fälle aus den Jahren 2005 und 2006 bei der Polizei.

Vogt hatte gemeinsam mit Fahndern des Landeskriminalamts in den zurückliegenden Jahren mehrere große Ermittlungserfolge im Bereich Kinderpornografie erzielt. Dazu gehört die Operation „Marcy“, bei der ein Internetring mit 25 000 Tätern aus 166 Ländern der Welt gesprengt worden war.