Datenhandel soll künftig nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Betroffenen möglich sein.

Berlin. So viel Zufriedenheit ist selten: Nach dem Datengipfel von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) präsentierte er gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und Jörg Schönbohm (CDU) als Vorsitzendem der Innenministerkonferenz eine Reihe konkreter Ergebnisse, mit denen alle Teilnehmer zufrieden waren. Teilgenommen hatten auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU). Ziel ist es, massive Missbrauchsfälle wie den aufgeflogenen Adresshandel der vergangenen Wochen künftig möglichst zu verhindern. Dazu soll in erster Linie dienen, dass Daten nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden dürfen.

"Meine Erwartungen wurden noch übertroffen", lobte Schönbohm, der eine Arbeitsgruppe leiten soll, die klären soll, wo es beim Vollzug von Datenschutz auf Länderebene Verbesserungsbedarf gibt. Auch Datenschützer Schaar freute sich, alle seine Vorschläge seien berücksichtigt worden. Ende November will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf an den Bundestag geben, damit er noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann.

Und das sind die Änderungen, auf die sich die Minister und Datenschützer geeinigt haben:

* Einwilligung. In Zukunft dürfen Daten nur noch weitergegeben werden, wenn die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Bislang muss der Kunde der Weitergabe bestimmter Grunddaten - Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf sowie akademische Grade und Titel - ausdrücklich widersprechen. Sobald das entsprechende Gesetz kommt, soll die Einwilligung als Voraussetzung für den Handel mit allen neu erhobenen Daten gelten. Für die übrigen, bereits vorhandenen Adressen und Angaben soll noch eine Übergangsregelung entwickelt werden.

Entkoppelung. Der Geschäftsabschluss und die Datenweitergaben sollen voneinander getrennt werden, was speziell bei marktbeherrschenden Unternehmen wichtig ist. Es soll festgeschrieben werden, dass ein Vertragsabschluss nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass die Einwilligung zur Datenweitergabe vorliegt.

Kennzeichnungspflicht. Die Herkunft von Daten soll sichtbar gemacht werden. Wer etwa einen Werbeanruf erhält, soll erfahren, dass die Telefonnummer aus der Teilnahme an dem Preisausschreiben einer bestimmten Zeitschrift stammte.

Gütesiegel. Unternehmen, die Datenschutz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus betreiben, sollen in einem Audit-Verfahren ein Gütesiegel erhalten können. Die Prüfung soll von privaten Firmen vorgenommen werden, die unter staatlicher Aufsicht stehen.

Strafen. Zudem sollen die Bußgeld- und Strafrahmen erhöht sowie die Straftatbestände beim Datenmissbrauch erweitert werden. Details sind noch nicht bekannt.

Meldedaten. Der bessere Schutz der Daten, die bei den deutschen Melderegistern vorliegen, soll über eine Änderung des Melderechts erreicht werden.

Nicht zufrieden reagierte die Opposition. So warnten Jan Korte und Karin Binder (Linke) vor Vorschusslorbeeren für Schäuble. Die Grünen-Parteivorsitzende Claudia Roth mahnte: "Die getroffenen Beschlüsse reichen bei Weitem nicht aus." Sie forderte die Verhinderung eines zentralen Melderegisters. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte: "Die Bundesregierung zeigt keinerlei Einsicht, dass sie selbst die Datensammelwut vorantreibt."