Wer an Preisausschreiben teilnimmt, sollte die Klausel "Ich stimme der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken zu" nicht unterschreiben. Ein anderer Weg für Adresshändler, an Daten zu kommen, sind sogenannte Haushaltsumfragen , bei denen sie Detailinformationen abfragen. Attraktive Preise sollen die Verbraucher häufig zur Teilnahme bewegen. Überlegen Sie sich genau, ob sich das lohnt. Verbraucher können Unternehmen die Weitergabe ihrer Daten untersagen , etwa durch die Formulierung: "Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und für die Markt- oder Meinungsforschung." Außerdem kann man sich beim Deutschen Dialogmarketing Verband ( www.ddv.de ) in die Robinson-Liste eintragen lassen, mit der man die Weitergabe seiner Daten untersagt. Bei Werbeanrufen sollte man einfach auflegen.


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