Kommentar

Für die rund 15 Millionen Berufspendler in Deutschland ist der Spruch des Bundesfinanzhofs ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die einseitig gekürzte Pendlerpauschale. Praktische Auswirkungen hat er jedoch nicht. Denn so, wie es momentan aussieht, wird erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steuerrechtliche Klarheit bringen.

Die Regierung will abwarten und Tee trinken. Woher sie die Ruhe dafür nimmt, ist unverständlich. Die Kürzung der Entfernungspauschale widerspricht gleich mehreren Verfassungsgrundsätzen. Da drängt sich zu Recht der Verdacht auf, die Regierung habe schlampig gearbeitet. Die Zielsetzung, die Sanierung der Staatsfinanzen, war für sich genommen nicht ehrenrührig. Auch mit dem Ziel der CO2-Reduzierung wäre die Kürzung durchaus zu rechtfertigen. Nur sollte es dabei gerecht zugehen, denn sonst verlieren die Bürger das Vertrauen in die Gesetze.

Doch eine gute Regierung sollte nicht nur gerechte Regelungen vorsehen, sondern auch Regelungen, die mit ihrer Gesamtstrategie übereinstimmen. Wer von den Arbeitnehmern immer größere Flexibilität verlangt - und von ihren Steuern und Sozialabgaben profitiert -, sollte die Aufnahme einer Tätigkeit generell unterstützen, egal, wie groß die Entfernung zum Arbeitsplatz schlussendlich ist. Hier mit einer Beschränkung auf Fernpendler zu arbeiten ist der falsche Ansatz.

Noch ein zweiter Grund spricht für die Pendlerpauschale in ihrer ursprünglichen Form. Wer angesichts sich eintrübender Konjunkturaussichten auf den privaten Konsum setzt, der sollte einfach dafür sorgen, dass 15 Millionen Deutsche mehr Geld im Portemonnaie haben - und nicht auf die Karlsruher Richter warten.