Es geht um bis zu 600 Euro pro Jahr. Jetzt Freibetrag auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen!

München. Der Bundesfinanzhof hat den rund 15 Millionen Pendlern in Deutschland Hoffnung auf Steuerentlastungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gemacht. Das oberste deutsche Finanzgericht, das über zwei Klagen von Steuerzahlern verhandelte, erklärte gestern in München, die Kürzung der Pendlerpauschale sei verfassungswidrig. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden, sagte der Vorsitzende des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler.

Allerdings ist die Einschätzung des Bundesfinanzhofs nicht bindend. Die letzte Entscheidung treffen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die noch in diesem Jahr über die neu geregelte Pendlerpauschale entscheiden müssen. Beobachter werteten das Votum des Bundesfinanzhofs aber als deutliches Signal an Karlsruhe. Auch Richter Kanzler äußerte die Hoffnung, dass die Begründung seines Senats "die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst". Opposition und Verbände forderten die Rücknahme der umstrittenen Kürzung.

Seit Januar 2007 können Arbeitnehmer die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzen. Dadurch gehen ihnen, so Experten, bis zu 600 Euro pro Jahr verloren.

Die Neuregelung wurde damit begründet, dass der Weg von und zu der Arbeitsstätte in die Privatsphäre fällt. Der Finanzhof geht aber davon aus, dass der Gesetzgeber dieses "Werkstorprinzip" nicht richtig umgesetzt habe, da andere Mobilitätskosten wie etwa die doppelte Haushaltsführung weiterhin als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden könnten. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will trotz des Finanzhof-Votums an der Neuregelung festhalten.

Die Lohnsteuerverbände empfahlen den Pendlern gestern, die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf jeden Fall wieder bei der Steuer geltend zu machen. Die Arbeitnehmer sollten dazu einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Risiko, dass die Kürzung vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen bleibt und die Steuerzahler Geld an den Fiskus zurückzahlen müssten, sei gering.