Das Abendblatt beantwortet die acht wichtigsten Fragen. Letzte Entscheidung liegt beim Verfassungsgericht.

MÜNCHEN/HAMBURG. Der Spruch des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Pendlerpauschale ist ein Fingerzeig für die Bundesverfassungsrichter. Sie müssen im Laufe dieses Jahres darüber befinden, ob die Kürzung der Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bis dahin stellen sich viele Fragen. Das Abendblatt dokumentiert die wichtigsten Antworten.

Gibt es automatisch für jeden Bürger eine Steuererstattung?

Nein. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind alte und neue Regelung auf dem Prüfstand. Es kann auch sein, dass das Bundesverfassungsgericht die neue Pendlerpauschale kippt, die Bundesregierung sich aber eine verfassungsgemäße Lösung mit geringerer Absetzbarkeit für alle einfallen lässt.

Kann man auf den alten Freibeträgen beharren?

Pendler können sich die Freibeträge auch für die ersten 20 Kilometer zum Arbeitsplatz eintragen lassen. Dazu müssen sie bis zum 30. November einen Lohnsteuerermäßigungsantrag auf dem Formular beim Finanzamt stellen. Erst einmal trägt die Behörde laut Steuerzahlerbund nur Freibeträge ein, wenn die absetzbaren Aufwendungen neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro zusätzlich 600 Euro im Jahr überschreiten. Das ist bei einer einfachen Entfernung von 24 Kilometern zur Arbeit der Fall. Sollte das Verfassungsgericht die gekürzte Pauschale doch für rechtmäßig erklären, müssten diese Pendler Steuern mit Zinsen nachzahlen. Der Zinssatz beträgt ein halbes Prozent pro Monat auf den angegebenen Betrag und wird auch fällig, wenn die obersten deutschen Richter die Kürzung zwar für verfassungswidrig halten, dem Gesetzgeber aber eine Übergangsfrist gewähren, die Rechtslage anzupassen.

Wie viele Steuerzahler haben bereits die alten Zahlen eingetragen?

Nach Angaben des Finanzministeriums haben das nur 40 000 von zwölf Millionen Berechtigten getan.

Was ist, wenn das Finanzamt die ersten 20 Kilometer im Lohnsteuerbescheid nicht anerkannt hat?

Wenn der Bescheid kommt, sollte man Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis Karlsruhe entschieden hat.

Verliert man Geld, wenn man die neue Pendlerpauschale akzeptiert?

Wer nichts tut, dem geht für 2007 kein Geld verloren, da der Einkommenssteuerbescheid bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig bleibt.

Was meint das sogenannte Werkstorprinzip?

Nach der neuen Regelung beginnt die Arbeit erst am Werkstor und nicht beim Verlassen des Hauses. Folglich können Arbeitnehmer die Kosten für die Fahrt zur Arbeit nicht mehr bei der Steuer geltend machen. Das Werkstorprinzip gibt es auch in vielen anderen europäischen Staaten.

Was tut jetzt die Bundesregierung?

Nichts. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm bekräftigte gestern, die Regierung vertraue darauf, dass die Karlsruher Richter ihre Rechtsauffassung bestätigen würden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte beim Koalitionstreffen zur Pendlerpauschale im Herbst darauf bestanden, die Neuregelung beizubehalten. Widerstand kam vor allem aus den Flächenländern.

Wie kann man eine verfassungskonforme Pendlerpauschale finden?

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat mehrfach betont, dass eine erneute Änderung der Pauschale nur kostenneutral machbar wäre. Das heißt, dass die 2,5 Milliarden Euro an Einsparungen bleiben müssten. Würde die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer gewährt, müsste sie demnach auf 25 Cent gekürzt werden. Zudem müsste der steuerfreie Arbeitnehmerpauschbetrag für alle von 920 Euro um etwa ein Drittel sinken. Die Gleichheit vor dem Gesetz könnte auch anders erreicht werden: indem künftig niemand mehr den Arbeitsweg geltend machen darf.