Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde 1951 mit dem "Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalamtes" gegründet. Seine Aufgaben sind in einem eigenen BKA-Gesetz geregelt. Vor allem hat es eine koordinierende Zentralstellfunktion für die nationale und internationale Verbrechensbekämpfung. Dabei soll es Partner der 16 Länderpolizeien sein und regelt die Absprachen mit dem Ausland. Nur bei bestimmten schwerwiegenden Kriminalitätsfällen mit internationaler Bedeutung ermittelt das BKA selbst. Dazu zählt die Terrorbekämpfung und organisierte Kriminalität. Außerdem sind zentrale Einrichtungen der Polizeien beim BKA angesiedelt. Dazu gehört die Fingerabdrucksammlung, die Zentrale Lichtbildsammlung und die DNA-Datei. Das BKA hat etwa 5000 Beschäftigte. Hauptstandort ist weiterhin Wiesbaden, in Berlin aber ist die Abteilung Internationaler Terrorismus angesiedelt und das gemeinsame Terror- und Abwehrzentrum. Auch der größte Teil der Sicherungsgruppe in Meckenheim ist nach Berlin umgezogen.