Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat seine Forderung nach einer Grundgesetzänderung bekräftigt, um die Bundeswehr etwa zum Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeugs einsetzen zu können. In einer von der FDP beantragten Aktuellen Stunde des Bundestags sagte er gestern, Soldaten müssten sich darauf verlassen können, dass sie Befehle unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze und der Gesetze ausführten.

Sie dürften nicht allein gelassen werden. Es müsse klar sein, dass die politische Verantwortung bei dem Inhaber der militärischen Kommandogewalt liege. Eine wehrhafte Demokratie müsse bedeuten, dass die verheerendsten und menschenverachtendsten Angriffe auf das Gemeinwesen nicht außerhalb, sondern innerhalb der Gesetze bekämpft werden müssten. Deshalb wünsche er sich eine Verfassungsänderung, sagte Jung. Er wiederholte indes nicht seine umstrittene Äußerungen vom Wochenende, er würde den Befehl zum Abschuss notfalls ohne Gesetz geben.

Die Opposition lehnte den Vorstoß des Ministers scharf ab. Der Koalitionspartner SPD machte seine Ablehnung deutlich. Rainer Arnold erinnerte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz, wonach Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden dürften. Deshalb könne Artikel 1 nicht von anderen Artikeln ausgehebelt werden. Er appellierte an Jung, nicht zu versuchen zu regeln, was nicht geregelt werden könne. Sein Kollege Frank Hoffmann nannte das Urteil des Verfassungsgerichts eine Zäsur. Es gehe nicht, mit einer Verfassungsänderung das nachzuholen, was mit dem Luftsicherheitsgesetz versäumt worden sei.

FDP-Fraktionschef Guido Westerwelle hielt Jung vor, er vertrete auch in der Regierungskoalition eine Minderheitsposition. Auch ein "übergesetzlicher Notstand", den Jung für einen Befehl zum Abschuss eines Flugzeugs heranziehen wolle, könne nicht über die Verfassung hinausgehen.