Wer in Deutschland an menschlichen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) forschen will, braucht dazu eine Genehmigung. Diese erteilt das Berliner Robert-Koch-Institut (RKI).

Bevor das RKI über den Antrag, der zahlreiche Anforderungen erfüllen muss, entscheidet, holt es ein Gutachten der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellforschung ein. Diese prüft, ob das Forschungsvorhaben ethisch im Sinne des Stammzellgesetzes vertretbar ist. 21 Forschungsprojekte hat das RKI bislang genehmigt. Sie können im zentralen Register, das auf der Internetseite des RKI steht (www.rki.de), alle nachgeschlagen werden.

In Hamburg forscht Prof. Wolfram-H. Zimmermann am Uniklinikum Eppendorf (UKE) seit einem Jahr mit humanen ES-Zellen. Er will mit diesen Zellen erforschen, wie sich Herzgewebe differenzieren. Daraus lassen sich Schlussfolgerungen ziehen, welche Faktoren eine solche Differenzierung fördern oder hemmen. Das Projekt ist auf sechs Jahre angelegt.