Kommentar

Das Abschiedsgeschenk des Nationalen Ethikrates heizt die Debatte über die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen wieder an. Das ist gut so. Auslöser der Diskussion sind nur vordergründig die Sorgen deutscher Forscher, die um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit bangen. Vielmehr ist der Versuch gescheitert, mit der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz grundlegenden ethischen Fragen auszuweichen.

Mit dem Beschluss, Grundlagenforschung mit importierten Stammzellen zu erlauben, die vor 2002 hergestellt worden sind, öffneten die Parlamentarier vor fünf Jahren der Stammzellforschung Tür und Tor. Nur ein Narr konnte glauben, dass Forscher diese Beschränkung auf Dauer akzeptieren würden, dass sie freiwillig auf - wissenschaftlich betrachtet - besseres Forschungsmaterial verzichten würden. Warum sollten sie?

Und allen, für die menschliche Embryonen nicht x-beliebige Zellhaufen sind, bescherte die Stichtagsregelung ein ethisches Dilemma. Denn für die Herstellung dieser Alleskönner müssen Embryonen zerstört werden. Das gilt auch für das "Biomaterial", das jetzt importiert wird.

Deshalb brauchen wir eine neue Debatte. Die dem Stammzellgesetz innewohnende Doppelmoral muss beseitigt werden. Genau dazu trägt die Stellungnahme der Mehrheit des Ethikrates nicht bei. Sie schreibt den faulen Kompromiss fort. Daran sollte sich der Bundestag im Herbst nicht orientieren. Er sollte den Mut haben, eine Grundsatzentscheidung zu fällen. Zwar wird sie nichts daran ändern, was Forschern in anderen Ländern erlaubt ist. Doch das kann kein Kriterium sein, wenn es um ethisch-moralische Grundsätze in Deutschland geht.