BERLIN. Wer einen neuen Kühlschrank kauft, orientiert sich an der Energieeffizienzklasse, deutlich gekennzeichnet durch einen Aufkleber am Gerät. Rot steht dabei für hohen Energieverbrauch, Grün für einen sehr niedrigen.

Auch Käufer und Mieter von Immobilien sollen ab 2008 eine derartige Hilfestellung erhalten. Das Bundeskabinett hat gestern Eckpunkte für die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) beschlossen, mit der ein Energieausweis für Gebäude ab 1. Januar zur Pflicht wird. Der Energiebedarf der Immobilie für Heizung und Warmwasserbereitung wird darin in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr angegeben. Ein energetisch nicht wesentlich modernisiertes Einfamilienhaus dürfte dabei über 400 Kilowattstunden in die Waagschale bringen, ein sogenanntes Passivhaus unter 50 Kilowattstunden.

Der Energieausweis muss dann vorliegen, wenn ein Besitzer- oder Mieterwechsel vollzogen wird. Er wird von den Eigentümern in Auftrag gegeben und muss Interessenten vorgelegt werden, damit diese sich einen Überblick über die zu erwartenden energiebedingten Nebenkosten machen können. Es soll zwei Arten von Ausweisen geben: einen verbrauchsorientierten, der bei einem Einfamilienhaus 40 bis 60 Euro kosten soll (auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs) und einen bedarfsorientierten (auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs), der 80 bis 120 Euro kosten soll. Wenn eine Hausbegehung für die Ermittlung des Energiebedarfs erforderlich ist, können die Kosten deutlich steigen.

Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die nach dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf den Standard gebracht worden sind, können wählen, wie der Ausweis erstellt werden soll. Für alle älteren Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Zertifizierte Energieberater, beispielsweise diplomierte Ingenieure und Techniker, können die Pässe ausstellen, sind unter www.energiebera ter-suche.de zu finden. Neben dem Energiebedarf sind im Energieausweis auch noch das Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage, die genutzte Fläche und (bei größeren Immobilien) die Zahl der Wohnungseinheiten verzeichnet.

Mehr Informationen unter: www.bmvbs.de