In der Bundeswehr wird Befehlsverweigerung in drei Kategorien unterteilt. So sieht das Wehrrecht Strafen für Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung und leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls vor. Die Strafhöhe hänge dabei von den Folgen ab, so ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Das Höchstmaß betrage dabei fünf Jahre, es gelte aber nur in besonders schweren Fällen. Das sei zum Beispiel die Verursachung eines Sicherheitsrisikos für die Bundesrepublik oder die fahrlässige Tötung eines Menschen als Folge der Befehlsverweigerung. In jedem Fall zieht eine Befehlsverweigerung eine Untersuchung und eventuell auch Disziplinarmaßnahmen nach sich.