Nur in fünf Ländern ist der Kündigungsschutz strenger als in Deutschland. Das geht aus einer für 2003 veröffentlichten Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor. Während Portugal unter den 28 OECD-Staaten die höchsten Hürden für Entlassungen hat, gibt es in den USA so gut wie keine. Vor Deutschland reihen sich nach der Stärke der Kündigungsschutzbestimmungen noch die Slowakei, Tschechien, die Niederlande und Schweden ein.

In Portugal werden die Arbeitnehmer umfassend geschützt. Bei Kündigungen aus persönlichen Gründen wie etwa mangelnder Leistung gelten lange Fristen, der Betroffene hat umfangreiche Widerspruchsrechte. Gesetzlich vorgeschriebene Abfindungen können 20 Monatsgehälter betragen. Nach Angaben der OECD lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote zwischen 1995 und 2004 bei 5,7 Prozent.

Die für die USA berechnete durchschnittliche Arbeitslosenquote beträgt 5,1 Prozent, obgleich ein Kündigungsschutz hier nicht existiert. Die Arbeitgeber müssen weder Fristen einhalten noch Abfindungen zahlen. Die Kündigung kann mündlich von einen Tag auf den anderen erfolgen. Selbst Gründe für die Entlassung müssen nur im öffentlichen Dienst angegeben werden.

In Großbritannien haben Arbeitnehmer erst nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine Begründung. Auch hier kann die Kündigung mündlich erfolgen. Nur bei betriebsbedingten Stellenstreichungen muß unter Umständen die Gewerkschaft einbezogen werden. Die Fristen reichen von einer bis zu zwölf Wochen. Die durchschnittliche Zahl der Erwerbslosen: sechs Prozent.

In Schweden, dessen Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 7,1 Prozent liegt, haben die Arbeitnehmer nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern umfassende Rechte. Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer unter 25 Jahren beträgt einen Monat, danach wird er schrittweise bis zu sechs Monaten für Arbeitnehmer über 45 Jahre verlängert.

In den Niederlanden haben Arbeitgeber zwei Möglichkeiten zur Kündigung: Entweder können sie das staatliche Arbeitszentrum um Erlaubnis bitten, was aber in der Regel lange dauert, oder sie wenden sich an ein Arbeitsgericht. Dort kann das Ganze schneller gehen, aber bis zu 18 Monatsgehälter nach sich ziehen.