HAMBURG/BERLIN. Die große Koalition aus CDU und SPD will die Besteuerung von Ehepartnern auf eine neue Grundlage stellen. Statt der bisherigen unterschiedlichen Steuerklassen soll es künftig eine Besteuerung geben, die sich nach dem Anteil richtet, den jeder Partner zum gemeinsamen Bruttolohn beiträgt. So ist es in einem Passus des Koalitionsvertrag festgeschrieben, der erst kurz vor Ende der Verhandlungen in die Vereinbarung eingefügt wurde. Nach Einschätzung von Steuerberatern dürfte diese Regelung viele Paare zumindest bis zum jeweiligen Lohnsteuerjahresausgleich schlechter stellen.

Bislang haben Ehepartner die Möglichkeit, entweder beide die Steuerklasse IV zu wählen und sich damit wie ledige Arbeitnehmer besteuern zu lassen. Oder der Hauptverdiener mit dem höheren Einkommen wählt die günstigere Steuerklasse III, der Partner mit dem niedrigeren Einkommen hingegen die Klasse V, die mit einer deutlich höheren Steuerlast verknüpft ist.

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wird die Steuerlast dann nachträglich exakt berechnet. Bei einem Ehepaar, das gemeinsam veranlagt wird, werden die Einkommen zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Darauf wird dann der Steuertarif angelegt und mit zwei multipliziert. Es wird also so getan, als wenn jeder das halbe Familieneinkommen versteuert.

Nach der neuen Regelung soll nun jeder Ehepartner zunächst soviel Lohnsteuer zahlen, wie es seinem Anteil am gesamten Einkommen der Familie entspricht. Im Vergleich zu heute müßte also der Besserverdienende mehr, der Geringverdienende weniger versteuern. Insgesamt stellt sich die Familie damit schlechter. Wenn die Partner keinen Lohnsteuerjahresausgleich erstellen, wird aus dem zeitweiligen Vorteil für die Staatskasse ein dauerhafter.

"Zumindest bis zum Lohnsteuerjahresausgleich geht diese Neuregelung auf Kosten von Familien, bei denen der eine Partner hauptsächlich verdient und der andere wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben muß", sagt Steuerberater Andreas Bartsch. Ein Effekt, den Union und SPD bereits einkalkuliert haben: Erwartet werde ein "positiver Effekt für den Haushalt", heißt es im Koalitionsvertrag.

Innerhalb der SPD-Fraktion gilt die Neuregelung allerdings als schwer umsetzbar. "Das Verfahren ist mit einem ganz erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden, der auf jeden Fall mit den Ländern abgestimmt werden muß", sagte Vize-Fraktionschef Joachim Poß, dem Abendblatt.