In Deutschland wird über allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn seit langem gestritten. Bisher gibt es nur Vereinbarungen für einzelne Berufe.

Paris. Frankreich geht beim einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn weiter voran. Die in Deutschland in dieser Form nicht existierende Lohnuntergrenze wird zum 1. Januar auf 9,43 Euro pro Stunde angehoben. Dies entspreche einer Steigerung in Höhe von 0,3 Prozent, kündigte die sozialistische Regierung am Montag in Paris an. Sie hatte den Mindestlohn bereits im Sommer um 2 Prozent angehoben.

Bei einer normalen 35-Stunden-Woche werden die rund 2,6 Millionen betroffenen Franzosen künftig auf ein monatliches Bruttogehalt von rund 1430 Euro kommen. Anfang dieses Jahres lag es mit rund 1398 Euro noch deutlich niedriger.

In Deutschland wird über die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns seit langem politisch gestritten. Bislang existieren lediglich Vereinbarungen für einzelne Wirtschaftszweige und Berufe. Zu den Befürwortern eines flächendeckenden Mindestlohns zählt unter anderem SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück.

Frankreich zählt international zu den Vorreitern beim Thema Mindestlohn. Ein Vorgängermodell des jetzigen Systems entstand bereits 1950. Heute soll der sogenannte Smic den Arbeitnehmern ein Existenzminimum sichern, aber auch die Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ermöglichen.