“Die politische Existenz eines Staates ist unabhängig von seiner Anerkennung durch die anderen Staaten“, heißt es in der Konvention von Montevideo...

Hamburg. "Die politische Existenz eines Staates ist unabhängig von seiner Anerkennung durch die anderen Staaten", heißt es in der Konvention von Montevideo (Uruguay) aus dem Jahr 1933. Politische Anerkennung allein schafft jedoch auch noch keinen Staat. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zur Existenz eines Staates gehören insbesondere ein abgegrenztes Territorium als Staatsgebiet, eine ständige Bevölkerung und eine eigene staatliche Ordnung.

Das Völkerrecht lehnt das Recht auf Sezession (Abtrennung) eines Teilgebietes eines bestehenden Staates nicht vollständig ab. Dabei geht es zum einen um das Selbstbestimmungsrecht der Völker und zum anderen um die garantierte territoriale Integrität des alten Staates. Als entscheidend gilt, dass das nach Unabhängigkeit strebende Gebiet als Staat fortbestehen kann.

Wie Südossetien (1991) und Abchasien (1992) haben bereits eine Reihe anderer Gebiete ihre Unabhängigkeit proklamiert, wurden aber nur von wenigen oder gar nur einem Staat diplomatisch anerkannt. Dazu gehören die Türkische Republik Nordzypern, die Republik China (Taiwan) und die Westsahara. Der Malteserorden gilt dagegen als Völkerrechtssubjekt, obwohl er kein Territorium besitzt.