Wer Angehörige pflegt, kann seine Arbeitszeit halbieren. Doch es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, kritisieren Sozialverbände.

Berlin. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familien-Pflegezeit gebilligt. Danach sollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Das Gesetz, das noch in Bundestag und Bundesrat behandelt werden muss, soll ab 2012 gelten. Einen Rechtsanspruch auf die Arbeitszeitreduzierung haben Berufstätige aber nicht. Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht vor, dass Beschäftigte während der Pflege eines Angehörigen 75 Prozent ihres Bruttoeinkommens erhalten, auch wenn sie nur 50 Prozent arbeiten. Zum Ausgleich bekommen sie nach Ende der Pflegezeit zunächst ebenfalls nur 75 Prozent ihres Gehalts, arbeiten aber wieder in Vollzeit. Der Arbeitgeber beantragt eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dem bisherigen Bundesamt für den Zivildienst. Nach der Pflegephase behält er einen Teil vom Lohn ein und zahlt ihn an das Bundesamt zurück.

Die Opposition und Sozialverbände hatten einen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit gefordert. Der Deutsche Verein (DV), in dem sich die Kommunen und Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossen haben, kritisierte, dass die Umsetzung der Familienpflegezeit allein vom guten Willen der Arbeitgeber abhängen solle und erneuerte die Forderung nach einem Rechtsanspruch. DV-Vorstand Michael Löher sagte, nur dann könnten die Angehörigen, die unter starken Belastungen Pflege und Beruf verbinden, wirklich entlastet werden. In Deutschland beziehen rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Millionen Pflegebedürftige werden durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt.