Der Niederländer hält seine Richter für voreingenommen. Sein Antrag wurde schnell abgelehnt. Der Prozess wird nun fortgesetzt.

Amsterdam. Wegen der mutmaßlichen Schürung von Hass gegen Muslime steht der Niederländer Geert Wilders vor Gericht. Der Prozess gegen den Islamgegner wird nun nicht abgebrochen. Ein Befangenheitsantrag des angeklagten Chefs der Partei für die Freiheit (PVV) ist am Dienstag von einer Sonderkammer des Amtsgerichts in Amsterdam abgewiesen worden.

Gegen die Entscheidung ist keine Berufung möglich. Wilders hatte am Montag Beschwerde gegen den Vorsitzenden Richter Jan Moors eingereicht und verlangt, ihn sowie seine zwei beisitzenden Richter abzulösen. Dadurch hätte sich das Verfahren voraussichtlich um Monate verzögert. Der Angeklagte hatte erklärt, Moors habe sich am Montag bei der Eröffnung des Hauptverfahrens einen „unangemessenen und schändlichen“ Kommentar dazu erlaubt, dass er in dem Verfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wolle. Der PVV-Chef sah dies als Bestätigung dafür, dass gegen ihn „nicht nur ein politischer Prozess, sondern auch ein unehrlicher Prozess mit voreingenommenen Richtern“ geführt werde.

Die Richter der Befangenheitskammer wiesen das zurück. Sie erklärten, die betreffende Anmerkung von Moors sei „unglücklich formuliert“ gewesen. Sie sei aber keineswegs eine Bestätigung für Voreingenommenheit gegenüber Wilders. Moors hatte erklärt, dass Wilders zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen schweigen wolle, sehe wieder einmal so aus, als gehe er Diskussionen über seine Anschuldigungen gegen den Islam aus dem Weg.

Der Prozess wird am Mittwoch an der Stelle fortgesetzt, an der er am Montag von Wilders Verteidiger Bram Moszkowicz während der Beweisaufnahme durch den Befangenheitsantrag unterbrochen worden war. Dem Rechtspopulisten wird Aufstachelung zum Hass gegen Anhänger des Islams und zum Rassenhass gegen Marokkaner und andere nicht- westliche Ausländer in insgesamt fünf Fällen vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 16 Monate Haft sowie maximal 10.000 Euro Geldstrafe.