Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. An den ersten Donnerstagen im Monat lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.

Fall 1: Missverständnis bei Geldanlage

Helmut Wichmann aus Blankenese wollte Geld anlegen. Der 84-Jährige: "Die Comdirekt-Bank warb damit, bei einer Festgeldanlage von maximal 5000 Euro den Kunden 4,25 Prozent Zinsen pro Jahr zu zahlen, bei einer Laufzeit von sechs Monaten. Ich schloss das online ab. Zinsen wurden nicht gezahlt."

Christiane Krämer von der Comdirekt-Bank: "Herr Wichmann hat im Eröffnungsantrag den Betrag von 5000 Euro angegeben. Er hat lediglich 4000 Euro angelegt. Deshalb kam das Festgeldkonto zu den Konditionen nicht zustande. Da uns an zufriedenen Kunden gelegen ist, bieten wir ihm aber jetzt die Zinsen des Angebots noch an."

Macht rund 80 Euro, kulant!

Fall 2: Schwer krank, kein Parkplatz

Ilse Clasen, 72, aus Niendorf schreibt: "Mein Mann ist zu 100 Prozent behindert, wir haben die behördlichen Merkzeichen G + B (für Begleitung). Er hat nur eine Niere, eine schwere OP hinter sich, leidet an Parkinson, und ist immer sehr geschwächt. Trotzdem wurde die Parkerleichterung abgelehnt! Unverständlich."

Julia Seifert von der Sozialbehörde sagt: Parkraum sei knapp, man müsse für die Parkberechtigung auf einem Behindertenplatz das Merkmal "außergewöhnlich gehbehindert" erfüllen. "Als außergewöhnlich gehbehindert ist anzusehen, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Als Vergleichsmaßstab ist das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen."

Eine hohe Hürde, in Einzelfällen nicht gerecht, nicht nachvollziehbar.

Fall 3: Vorsicht bei Gewinnen!

Hartmut Hosemann bekam Post von der Firma Euro plus 24 UG, er habe 2000 Euro gewonnen, sein Geld sollte er bei einer Kaffeefahrt am Steinhuder Meer bekommen. Der 74-Jährige: "Da ich an der Ausfahrt nicht teilnehmen wollte, bat ich um Übersendung eines Schecks. Ich bekam keine Antwort. Kann man die zur Zahlung zwingen?"

Eine Telefonnummer des Unternehmens ist nicht zu finden, dafür aber gibt es jede Menge Beschwerden und Warnungen im Internet über die Firma. Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Für den Einzelnen ist es schwer, sein Recht durchzusetzen. Der Aufwand, die wirklichen Drahtzieher zu ermitteln ist hoch, auch das Risiko, in einem anderen EU-Land klagen zu müssen. Und wenn man ein Urteil hat, lösen die Firmen sich meist auf, oder sie sitzen im Ausland. Die Vollstreckung von Urteilen bleibt so erfolglos."

Also Vorsicht, die Firma in diesem Fall steht übrigens auf der schwarzen Liste der Verbraucherzentrale!

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.