Generalbundesanwältin Monika Harms entschied sich, den schweren linksextremistischen Anschlag unter ihre Fittiche zu nehmen.

Hamburg. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die Ermittlungen im Fall Lerchenstraße übernommen. Wie berichtet, hatten sich in der vergangenen Woche Mitarbeiter der Bundes-Anklagebehörde in Hamburg nach den Details des Falls erkundigt, in dessen Verlauf Polizisten mit Steinen beworfen, Scheiben eingeschmissen, Container angezündet und vor die Tür der Wache geschoben wurden.

Gestern entschied sich Generalbundesanwältin Monika Harms, den seit Jahren schwersten linksextremistischen Anschlag in Hamburg unter ihre Fittiche zu nehmen. Damit erlangt der Fall, der auf eine bislang unbekannte Gruppe, die sich "Koukoufolori" nennt, noch größere politische Bedeutung. Die Polizei ermittelte bislang wegen Verdachts der versuchten Tötung. Dass die Bundesanwaltschaft den Fall übernommen hat, zeigt, dass die Ermittlungsbehörden den Hintergrund der Attacke noch durchaus dramatischer einschätzen: als Gefahr für die innere Sicherheit.

Vor allem, weil zeitgleich in Hamburg und Berlin schwere Anschläge verübt wurden, hat die Generalbundesanwältin Monika Harms den Fall an sich gezogen. Vor allem der hohe Grad der Organisation wird in Karlsruhe als Indiz dafür gewertet, dass sich hier Strukturen bilden oder gebildet haben, die an terroristische Organisationsformen erinnern. Die Bundesanwaltschaft ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde. Sie tritt dann in Aktion, wenn die Ermittler in ihren Einschätzungen zu dem Schluss kommen, dass die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berührt ist - also bei politisch motivierten, terroristischen Delikten, bei Landesverrat oder Spionage.

Die Generalbundesanwältin Monika Harms, die weite Teile ihrer bisherigen juristischen Laufbahn in Hamburg absolvierte, und ihre rund 90 Staatsanwälte sind auf Lebenszeit berufene Beamte. Bei besonders gravierenden Straftaten wie Terroranschlägen sind sie in jedem Fall zuständig. Weniger schwere Delikte - wie den aktuellen Hamburger Fall - können die Karlsruher Ermittler nur unter bestimmten Voraussetzungen an sich ziehen. Diese Voraussetzungen liegen zum Beispiel vor, wenn die Bildung einer kriminellen Vereinigung angenommen wird oder schwere Straftaten wie Mord, Totschlag oder Geiselnahme mit terroristischem Hintergrund vorliegen. Die jeweils zuständige Polizei ermittelt weiter - jedoch unter Federführung und enger Begleitung der Karlsruher Ermittler.

Die Bundesanwälte nehmen an allen wichtigen Untersuchungsverhandlungen teil, führen selbst Vernehmungen durch. Den Karlsruher Strafverfolgern stehen auch verdeckte Ermittlungsmethoden offen. Sie sind im Falle eines Falls befugt, Telefone zu überwachen, Gegenstände zu beschlagnahmen und Verdächtige gegebenenfalls auch über längere Zeit festzunehmen. In Hamburg sorgte die Bundesanwaltschaft zuletzt im Jahr 2007 für Furore, als sie "Schnüffelproben" von Hamburger G8-Gegnern nahm und Briefe an verschiedene Medien öffnen ließ - Maßnahmen, die allerdings zu keinem Ergebnis führten.