Der Vater des Amokläufers von Winnenden wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Stadt erwägt nun eine Zivilklage um Schadenersatz.

Winnenden. Dem Vater des Amokläufers von Winnenden droht eine Schadenersatzklage. Nach der Bewährungsstrafe des Landgerichts Stuttgart für den 52-Jährigen teilte Winnendens Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth (CDU) am Donnerstag mit: „Sobald die Urteilsbegründung vorliegt und das Urteil Bestand hat, stellt sich für die Stadt Winnenden die Frage, ob wir zivilrechtlich unsererseits den materiellen Schaden einklagen, den die Stadt als Schulträgerin erlitten hat.“

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater zuvor unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Das Gericht verurteilte den Sportschützen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

“Ich hoffe, die Strafe wird andere Waffenbesitzer vor solch fahrlässigem Handeln abschrecken“, betonte Holzwarth. „Offensichtlich sieht das Landgericht Stuttgart mit seinem Urteil einen definitiven Zusammenhang zwischen dem Handeln des Vaters und der schrecklichen Mordtat des Sohnes. Dass eine Haftstrafe, wenn auch nur zur Bewährung, ausgesprochen wurde, ist daher folgerichtig.“

Vater des Amokläufers will Urteil anfechten

Unterdessen will der Vater von Tim K. seine Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung nicht hinnehmen. „Wir werden höchstwahrscheinlich in Revision gehen“, sagte am Donnerstag der Anwalt des 52-Jährigen, Hubert Gorka. Das Landgericht habe die Anklage nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil laute nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung. „Wo soll da die Überzeugungskraft des Urteils liegen?“, sagte Gorka.