Der Prozess wegen Vergewaltigung gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wird doch wie geplant am 6. September in Mannheim beginnen.

Mannheim. Trotz seiner Freilassung aus der Untersuchungshaft am Donnerstag muss Fernsehmoderator Jörg Kachelmann am 6. September in Mannheim vor Gericht erscheinen, denn dann beginnt der Prozess wegen Vergewaltigung. „Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an“, erklärte das Landgericht Mannheim am Freitag. Deutliche Kritik am Verhalten der Mannheimer Justiz übten Strafverteidiger und Medienrechtler.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer aufgehoben. Das Landgericht teilte daraufhin mit, über den Zeitpunkt des Verfahrensbeginns müsse neu beraten werden. Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns gelten nicht mehr so strenge zeitliche Vorgaben. Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann vor, seine ehemalige Freundin vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt zu haben. Der TV-Wettermoderator bestreitet die Vorwürfe.

1. HINTERGRUND: DIE CHRONOLOGIE DES FALLS KACHELMANN

Unterdessen kritisierten Anwälte den Umgang der Justiz mit Kachelmann scharf. Der Berliner Presserechtsanwalt Christian Schertz hält Schadensersatzansprüche des Moderators für möglich. „Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat“, sagte Schertz der dpa. „Sollte Kachelmann im Hauptverfahren freigesprochen werden, stehen Amtshaftungsansprüche im Raum. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war Auslöser für die mediale Hetzjagd auf Kachelmann, bei der immer neue Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit kamen.“

Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei weniger prominenten Verdächtigen nie der Fall gewesen wäre, kritisierte der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath. „Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann“, sagte Möthrath. „Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel“, kritisierte der Strafverteidiger. Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben.

2. PORTRÄT: JÖRG KACHELMANN

Nach Einschätzung des Karlsruher Strafrechtlers Michael Rosenthal wird der Schweizer Wettermoderator wie vorgeschrieben bei seinem Verfahren anwesend sein. „Die Schweiz liefert zwar keine eigenen Staatsbürger aus, ich denke aber, dass Kachelmann zum Prozess erscheint“, sagte Rosenthal. Sollte Kachelmann nicht nach Mannheim zur Hauptverhandlung kommen, könnte er im gesamten Schengenraum per Haftbefehl ausgeschrieben werden. Kachelmann könne sich in Europa dann praktisch nicht mehr frei bewegen. 25 europäische Staaten sind Mitglied des Schengener Abkommens. Eine Flucht nach Kanada oder in die USA sei ebenfalls nicht sinnvoll, da mit beiden Ländern ein Auslieferungsabkommen bestehe. „Ich glaube, Kachelmann weiß, dass er da durch muss“, sagte Rosenthal.