Am 2. Juli wird darüber beraten, ob der Moderator in Haft bleibt oder freigelassen wird. Er soll seine frühere Freundin vergewaltigt haben.

Mannheim. Der TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt weiter im Gefängnis. Das Landgericht Mannheim entschied, dass es erst am 2. Juli eine mündliche Haftprüfung geben soll. Dabei soll auch Kachelmann im Mannheimer Gefängnis erneut gehört werden. Danach werde über die Fortdauer der Untersuchungshaft beraten, teilte das Gericht am Freitag mit. Es sei nicht davon auszugehen, dass noch am selben Tag eine Entscheidung fällt.

Der 51-jährige Schweizer sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Er hat die Vorwürfe von Anfang an bestritten.

Eigentlich sollte in dieser Woche entschieden werden, ob der Moderator in Haft bleibt oder freigelassen wird. Schon vor zehn Tagen hatte das Gericht eine Entscheidung über eine Aufhebung des Haftbefehls vertagt.

Der Grund damals: eine weitere Stellungnahme von Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock. Der Grund diesmal: Das Gericht müsse noch einen sehr umfangreichen Schriftsatz prüfen, sagte eine Sprecherin. Ob es sich dabei um ein Gutachten handelt, wollte sie nicht erläutern.

Ein Gutachten eines Gerichtsmediziners, das von der Verteidigung in Auftrag gegeben wurde, lässt nach Medienberichten Zweifel an der Aussage des Opfers aufkommen. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.

Laut Medienberichten hatte bereits ein psychologisches Gutachten die Aussagen der Frau in Zweifel gezogen. Diese Expertise hatte die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Sie traf jedoch erst nach Anklageerhebung bei der Behörde ein.

Soweit bisher bekannt, gab es noch ein drittes - forensisches - Gutachten der Rechtsmedizin der Uni Heidelberg im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Darin wurden nach Angaben der Anklagebehörde Hämatome an den Oberschenkeln und leichte Schnittspuren am Hals der Frau festgestellt. Die Rechtsmedizin sah den Angaben zufolge keine Anhaltspunkte für eine Selbstverletzung der Frau.

Sie hatte ausgesagt, Kachelmann habe sie mit einem Küchenmesser bedroht. Nach einem Bericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg war die Blutspur an dem Messer so winzig, dass sich nicht feststellen ließ, ob es sich um Blut der Frau handelt oder um Tierblut. Bei DNA-Spuren am Messer konnte das LKA zudem nicht eindeutig nachweisen, dass sie von Kachelmann stammen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die Ermittler werfen ihm vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen im Nordwesten Baden-Württembergs vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Winterspielen im kanadischen Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden.