Wolfgang Kubicki, 58, ist Strafverteidiger und Chef der FDP-Landtagsfraktion in Kiel.

1. Bis zuletzt hat die Staatsanwaltschaft am dringenden Tatverdacht gegen Jörg Kachelmann festgehalten, das Landgericht Mannheim am 1. Juli eine Haftprüfungsbeschwerde des TV-Meteorologen zurückgewiesen. Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl aufgehoben. Ein richtiger Beschluss?

Die Begründung des Oberlandesgerichtes ist rechtlich zutreffend - und auch längst überfällig gewesen. Schließlich bestanden ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers. Für die in diesem Fall zuständige Strafkammer des Landgerichts Mannheim und die Staatsanwaltschaft ist der Beschluss indes eine schwere Schlappe. Gericht und Anklage hatten ja - trotz aller Zweifel - einen dringenden Tatverdacht weiter angenommen. Sie sind völlig zu Recht gerüffelt worden.

2. Womit lässt sich die an Übereifer grenzende Hartnäckigkeit der Anklagebehörde erklären?

Allein der Umstand, dass Herr Kachelmann sofort in Haft genommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt - mit der Folge, dass sie ihre eigene Ermittlungseinschätzung öffentlich um jeden Preis verteidigt hat. Gerade weil er prominent ist, hat die Staatsanwaltschaft möglicherweise nicht alles, was gegen die Schuld von Herrn Kachelmann spricht, ausreichend gewürdigt.

3. Kachelmann drohen mindestens fünf und maximal 15 Jahre Haft. Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf die im September beginnende Hauptverhandlung?

Nach dieser schallenden Ohrfeige durch die höhere Instanz wird sich die Kammer umso sorgfältiger mit den Fragen, die das Oberlandesgericht aufgeworfen hat, befassen, die Beweislage genauestens prüfen müssen. Ein Freispruch ist in greifbarere Nähe gerückt. Ein toller Erfolg für die Verteidigung.

4. Zweifellos hat Kachelmanns Ruf unter dem Druck des Ermittlungsverfahrens gelitten. Hat er Anspruch auf Entschädigung?

Sollte er freigesprochen werden, kann er einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Die Entschädigung für jeden Tag in Untersuchungshaft liegt aber gerade einmal bei zehn Euro.

5. Kachelmanns Hauptwohnsitz liegt in der Schweiz. Wie wahrscheinlich ist es, dass er sich dorthin absetzen wird, um sich vor dem Prozess zu drücken?

Wenn er flüchtet, wird erneut ein Haftbefehl erlassen werden. Aber warum sollte er das tun? Seine Chancen, freigesprochen zu werden, sind doch deutlich gestiegen.