Der Anwalt des Moderators zieht vor Oberlandesgericht Karlsruhe, deshalb fällt der Haftprüfungstermin für Kachelmann in Mannheim aus.

Köln. Der Streit über die Inhaftierung des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann geht in eine neue Runde. Weil sein Anwalt Georg Birkenstock Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegt hat, entfällt ein für Freitag geplanter Haftprüfungstermin in Mannheim. Das teilte Birkenstocks Kanzlei am Dienstagabend in Köln mit. Kachelmann wird verdächtigt, seine Freundin vergewaltigt und verletzt zu haben und sitzt seit März in Untersuchungshaft in Mannheim.

Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei wahrscheinlich.

Ein rechtsmedizinisches Gutachten komme außerdem zu dem Ergebnis, dass die angebliche Vergewaltigung nicht stattgefunden haben könne und erfunden sein müsse. „Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet“, erklärte Birkenstock. Man befürchte, dass die Mannheimer Justiz „die Täterin der Falschbeschuldigung“ mit dem Haftbefehl gegen Kachelmann schütze.

Die Medienerklärung des Anwalts: „Justizskandal Kachelmann"

Ursprünglich war für Freitag ein Haftprüfungstermin geplant. Nach Darstellung der Verteidigung lehnte die Strafkammer aber ab, bei diesem Termin die Sachverständigen oder die Anzeigeerstatterin anzuhören. „Zur Aufklärung von Grund und Zustandekommen der Falschbeschuldigung der Anzeigeerstatterin kann Herr Kachelmann aus eigener Wahrnehmung nichts beitragen. Schließlich war er nicht zugegen, als die Anzeigeerstatterin ihre Geschichte erfand“, sagte Birkenstock. Der Jurist zog nach eigenen Worten seinen Haftprüfungsantrag zurück, weil nur dann Beschwerde gegen die Haft eingelegt werden kann.