Kachelmanns Akten sind noch nicht bei Gericht eingegangen. Die Entscheidung über die Fortdauer der U-Haft wird noch Zeit beanspruchen.

Karlsruhe. Die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Wettermoderator Jörg Kachelmann wird voraussichtlich noch einige Zeit beanspruchen. Die Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, Christine Oehler, teilte am Montag mit, dass die Akten noch nicht bei Gericht eingegangen seien. Sobald sie vorlägen, werde das OLG die Sache mit der „gebotenen Beschleunigung“ bearbeiten. Da es sich um eine Haftsache handele, werde sofort mit der Arbeit begonnen. Andererseits müsse sich der zuständige Senat aber auch die gebotene Zeit für das Aktenstudium und die Entscheidung nehmen.

Jörg Kachelmann sitzt seit 20. März 2010 wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung in Untersuchungshaft. Der 51-jährige Fernseh-Moderator beteuert seine Unschuld. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock spricht von einer Falschbeschuldigung durch Kachelmanns langjährige Freundin. Sie hatte ihn angezeigt.

Der Verteidiger Kachelmanns hatte vergangene Woche Haftbeschwerde eingelegt. Das Landgericht Mannheim lehnte jedoch die Aufhebung des Haftbefehls ab , es bestehe weiter dringender Tatverdacht. Jetzt muss das OLG Karlsruhe als übergeordnete Instanz über die Haftbeschwerde entscheiden.

Üblicherweise gehen die Akten zunächst an die Generalstaatsanwaltschaft, die eine Stellungnahme zu dem Antrag abgibt. Danach werden die Unterlagen dem OLG zugeleitet. Würde die Untersuchungshaft aufgehoben, käme Kachelmann auf freien Fuß. Andernfalls würde er als Untersuchungshäftling zu seinem voraussichtlichen Strafprozess geführt. Die Anklage wurde bereits im Mai 2010 erhoben, das Landgericht Mannheim will in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Nach Medienberichten könnte das Verfahren im September beginnen.