Am 1. September endete die Übergangsfrist des mallorquinischen Antitabak-Gesetzes für den Gastronomie-Bereich. Die darin festgeschriebenen Regelungen gehen zum Teil weit über die Vorgaben des gesamtbalearischen und spanischen Antitabakgesetzes hinaus. Mallorca Inside fasst noch einmal zusammen, was sich seit Januar alles geändert hat.

  • Alle Lokale, die größer als 100 Quadratmeter sind, müssen am 1. September abgeteilte Raucherzonen haben. Falls diese Zonen nicht eingerichtet worden sind, darf im gesamten Lokal nicht mehr geraucht werden.
  • Auch am Arbeitsplatz hat sich der blaue Dunst weitgehend verflüchtigt: Hier darf nur noch geraucht werden, wenn die Arbeit in freier Natur verrichtet wird.
  • Der Tabak-Verkauf wurde ebenfalls eingeschränkt - Raucher können ihre Zigaretten ab sofort nur noch in Tabakläden und an Automaten erwerben. Der Verkaufsbestand soll außerdem um die Hälfte reduziert werden.
  • Hinzu kommt ein Imagekampagnen-Verbot: Die Tabakindustrie muss innerhalb der nächsten drei Jahre alle Sponsorenverträge für Sportereignisse kündigen.