Der niedersächsische Landesrechnungshof kritisiert das Konzept und die Finanzierung des Prestigeprojekts der Universität scharf.

Lüneburg. In scharfer Form hat der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) sowohl die Planungsarbeiten allgemein als auch die Finanzierungspläne des Zentralgebäudes der Universität Lüneburg gerügt. Der Bericht des Rechnungshofes, der für das Niedersächsische Wirtschaftsministerium gefertigt wurde, liegt der Rundschau in Auszügen vor.

Die Prüfer kritisieren die einseitige Festlegung des Präsidiums der Leuphana auf Daniel Liebeskind als Architekten für das Zentralgebäude. Sie monieren auch die Sponsoring-Vereinbarung mit der Firma Rheinzink, die eine Zinkfassade für das Gebäude liefern soll. Die Universität hätte ohne die vorschnelle Festlegung auf Liebeskind und Rheinzink in einem regulären Wettbewerb möglicherweise günstigere Konditionen für die Leistungen erhalten können, heißt es im Bericht.

Der LRH weist dabei auf die privatwirtschaftlichen Verbindungen zwischen Vizepräsident Holm Keller und der Firma Rheinzink sowie der Firma Proportion GmbH hin (die Rundschau berichtete). "Diese gegenseitigen wirtschaftlichen Interessenlagen - insbesondere unter Beteiligung des Vizepräsidenten der Leuphana - zeichnet ein Bild, das das geforderte objektive Beschaffungshandeln einer öffentlich-rechtlichen Stiftung in Zweifel ziehen könnte", heißt es in dem Bericht. Auch wenn Holm Keller sich inzwischen offiziell aus der Geschäftsführung der Proportion GmbH zurückgezogen hat, gelte es zu hinterfragen, ob er Vorteile für seine eigene GmbH aus der Verbindung zieht, die er für Rheinzink mit der Universität geschlossen hat, so der LRH.

Der LRH rügt auch das Verhalten des Vertreters des Ministeriums im Stiftungsrat der Uni. "Unter diesen Rahmenbedingungen hätte sich das MWK im Stiftungsrat dafür einsetzen müssen, dass einer wettbewerblichen Lösung bei der Fassadenschaffung der Vorrang eingeräumt und auf die vorliegende Sponsoringvereinbarung schon zu Vermeidung eines bösen Anscheins verzichtet wird." Der LRH sieht im Verhalten Kellers einen Verstoß gegen die Antikorruptionsrichtlinie des Landes. Der LRH geht weiter davon aus, dass Keller die Sponsoringvereinbarung mit Rheinzink schlecht verhandelt habe. Der Verdacht sei gegeben, dass privatwirtschaftliche Interessen des Vizepräsidenten eine Rolle gespielt haben.

Der Rechnungshof kritisiert außerdem ausführlich das Finanzierungskonzept für den Neubau des Audimax. Der LRH geht davon aus, dass entgegen bisheriger Versprechungen des Präsidiums Haushaltsmittel der Universität erforderlich sein werden, um die Baukosten zu decken. Der geplante Landeszuschuss von 21 Millionen Euro reiche schon jetzt nicht, um die Baukosten zu decken. "Die Unsicherheiten über den Verkauf von Volgershall und Rotem Feld bergen weitere Kostenrisiken für das Land", heißt es in dem Bericht.