Wer eine Teilrente schon vor Erreichen des Rentenalters will, soll sie bekommen. Unklar ist, auf wie viel Geld man verzichten muss.

Berlin. Die FDP will die Ende 2009 auslaufende Altersteilzeitregelung nicht verlängern und durch ein neues Angebot ersetzen. Das kündigte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, in der „Bild“-Zeitung an.

Danach wollen die Liberalen im Rahmen einer Rentenreform künftig Arbeitnehmern ab 60 Jahren eine Möglichkeit zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben geben. „Mit dem Auslaufen der Altersteilzeit Ende 2009 muss es ein neues Angebot für den Übergang von Arbeit zur Rente geben“, sagte Kolb. Künftig solle jeder Arbeitnehmer ab 60 die Möglichkeit haben, sich für eine Teil- oder Vollrente zu entscheiden. Zugleich müssten die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner fallen. Dann könnten die Früh- oder Vorruheständler mit Teilrente sich noch ein Zubrot verdienen, von dem sie nicht viel an den Fiskus abgeben oder ihre Rente schmälern müssten.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt verwies auf die immer älter werdende Bevölkerung und nannte eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit unerlässlich. Die Linke sieht Rentner mit 60 bereits „zum Tütenpacken beim Discounter“ verdonnert. Vorwiegend Beifall gab es für den Plan, die teure, staatlich geförderte Altersteilzeit Ende 2009 zu beenden. Das haben Union und FDP aber bereits vereinbart und im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die FDP-Vorschläge zur vermeintlichen Vereinfachung der Rentenbesteuerung stoßen bei der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) auf Ablehnung. Das würde noch komplizierter, als es heute ist, sagte der DStG-Bundesvorsitzende Dieter Ondracek der „Passauer Neuen Presse“. „Es wird Rentner nicht freuen, wenn sie erst Steuern abgezogen erhalten, die sie sich dann wegen ihrer Sonderausgaben wie nicht erstatteter Krankheitskosten oder Pflegekosten wieder zurückholen müssen“, sagte er. Der FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele hatte vorgeschlagen, dass die Rentenversicherungsträger die Rentensteuer in Zukunft bei der Auszahlung der Rente direkt abziehen und an das Finanzamt weiterleiten sollen. Damit würden sich die Kontrollmitteilungen der Rentenversicherer an das Finanzamt erübrigen. Auch im Koalitionsvertrag ist diese Absicht festgehalten.

Das wäre keine Vereinfachung, sagt Ondracek. Wer mehrere Renten aus verschiedenen Quellen beziehe, müsse dann nachzahlen. Wer tatsächlich nur eine Rente und keine weiteren Einkünfte beziehe, müsse sich weiterhin an das Finanzamt wenden, wenn er Abzüge steuerlich geltend machen kann. (HA)