Richter: „Für die Rattenfänger in den Moscheen war er ein leichtes Opfer.“ Rami M. wurde in Hamburg immer radikaler.

Frankfurt/Main. Der Richter hatte einen guten Einblick in die Seele des Angeklagten: „Für die Rattenfänger in den Moscheen war er ein leichtes Opfer.“ Das sagte der Kammervorsitzende Thomas Sagebiel in Frankfurt bei der Urteilsbegründung im Fall des islamistischen Terroristen Rami M. Der 25-Jährige, der auch in Hamburg Kontakt zu den Islamisten und Predigern in der ehemaligen Al-Kuds-Moschee hatte wurde wegen seiner Verbindungen zu Osama Bin Ladens Terrornetzwerks al-Qaida zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Deutsch-Syrer Rami M. hatte vor dem Oberlandesgericht gestanden, der Terror-Organisation rund ein Jahr angehört haben. Rami M. wurde vorgeworfen, im Sommer 2009 in einem Terror-Camp in Pakistan für Kampfeinsätze im sogenannten Dschihad („Heiliger Krieg“) ausgebildet worden zu sein. Die deutschen Behörden hatte er nach seiner Festnahme auch über mögliche Anschläge in Deutschland informiert.

Rami M. war deshalb der Auslöser der verschärften Sicherheitslage im Herbst vergangenen Jahres. Die Verteidigung hatte eine Haft von viereinhalb Jahren für Rami M. gefordert, die Bundesanwaltschaft plädierte auf fünf Jahre. Der Kammervorsitzende Thomas Sagebiel hatte zuvor bereits angekündigt, die Strafe werde wegen des umfassenden Geständnisses maximal fünf Jahre betragen. Rami M. hatte sich nach eigener Aussage radikalisiert, weil er sich von deutschen Polizisten diskriminiert fühlte.

Deswegen sei er nach Pakistan gegangen: „Ich bin hingegangen, um meine Religion voll auszuleben“, hatte er im Prozess gesagt. Der gebürtige Frankfurter berichtete, dass er in seiner Jugend mit dem Islam wenig zu tun gehabt habe, er habe Partys gefeiert und Haschisch geraucht. Mit 22 Jahren wendete er sich eigenen Angaben zufolge im Fastenmonat Ramadan zum ersten Mal stärker dem Islam zu. Er besuchte Moscheen und radikalisierte sich durch Propaganda-Videos im Internet. (dpa/abendblatt.de)