Es war der erste tödliche Anschlag mit islamistischem Hintergrund in Deutschland. Die Verhandlung gegen Arid U., 21, beginnt am 31. August.

Frankfurt/Main. Weniger als ein halbes Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen beginnt Endes dieses Monats der Prozess gegen den Attentäter. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main setzte den Verhandlungsbeginn gegen den 21-jährigen Arid U. für den 31. August an. Der gebürtige Kosovo-Albaner hatte am 2. März auf dem Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere lebensgefährlich verletzt. Die Tat gilt als der erste tödliche Anschlag mit islamistischem Hintergrund auf deutschem Boden. Dem unmittelbar nach der Tat verhafteten Arid U. wird zweifacher Mord und dreifacher versuchter Mord vorgeworfen. Für die Hauptverhandlung wurden zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt. Vernommen werden sollen neben dem Angeklagten selbst die bei dem Anschlag verletzten Soldaten, ein psychiatrischer Sachverständiger sowie eine Reihe von Zeugen. Das Urteil werde zu Beginn des kommenden Jahres erwartet, hieß es weiter.

Der als Einzeltäter geltende kosovarisch-serbische Staatsangehörige soll bei dem Anschlag auf dem Flughafengelände vor und in einem Militärbus auf die US-Soldaten geschossen haben. Laut Anklage schoss er zuerst einem 25-Jährigen GI, der neben dem Bus stand, aus etwa eineinhalb Metern hinterrücks in den Kopf und tötete dann noch einen 21 Jahre alten Soldaten auf dem Fahrersitz ebenfalls per Kopfschuss. Mit dem Ruf „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) habe er dann auf zwei im Gang stehende Angehörige der US Army geschossen, die schwer verletzt und später notoperiert wurden.

Nur weil seine Pistole eine Ladehemmung hatte, konnte er laut Anklage nicht noch mehr US-Soldaten umbringen. Der Täter hatte bereits auf den Kopf eines weiteren, 22 Jahre alten Soldaten gezielt und zweimal den Abzug betätigt. Deshalb wurde er auch wegen dreifachen versuchten Mordes angeklagt. Die Hauptverhandlung soll der Mitteilung vom Freitag zufolge vor dem Fünften Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt stattfinden. Der Senat habe die Fortdauer der gegen Arid U. verhängten Haft angeordnet.

Arid U. hat sich nach Erkenntnis der Justizbehörden seit vorigem Jahr durch islamistische Propaganda im Internet radikalisiert. Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte ergeben. Auch auf eine Einbindung des Angeklagten in eine terroristische Vereinigung gebe es keine Hinweise. Gleichwohl handele es sich um schwere staatsgefährdende Gewalttaten von besonderer Bedeutung heißt es in der Anklage, die von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erhoben wird.

Mit der Ansetzung des Hauptverfahrens ließ das Oberlandesgericht jetzt die Anklage zu. Der Senat sehe Arid U. als hinreichend verdächtig an, die Schüsse auf die amerikanischen Soldaten abgegeben zu haben. Diese waren unbewaffnet und auf dem Weg zum US-Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. Von dort aus sollten sie zu Einsätzen in Afghanistan fliegen. Der Attentäter habe sie ausschließlich deshalb töten wollen, weil sie Angehörige der US-Streitkräfte im Rahmen des Isaf-Mandats in Afghanistan waren, schrieb die Bundesanwaltschaft. Die Taten seien Ausdruck einer „radikal-islamistischen Einstellung, die willkürliche Tötungen von US-Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland einschließt“. (dapd)