Amtsgericht verurteilt 40-Jährige wegen Tierquälerei zu Geldstrafe

Lüneburg. Einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Tateinheit mit Sachbeschädigung wird Manuela K. vor dem Amtsgericht Lüneburg vorgeworfen. Sie soll absichtlich ein Pferd verletzt haben. Das will die 40-Jährige mit der Igelfrisur, die als Stallhilfe für 200 Euro monatlich bei Elisabeth P. in Betzendorf gearbeitet hat, so nicht stehen lassen.

"Ich habe an dem Tag ganz normal gegen 5 Uhr morgens meinen Dienst bei Frau P. angetreten, die Ställe gesäubert, Heu bereit gelegt, Futter in die Tröge gefüllt und Pferdeäpfel von Sandplatz und Wiese gesammelt", schildert die Angeklagte. Dabei sei ihr an der linken Vorderhand des Wallachs Bördi eine blutende Wunde aufgefallen. Sofort habe sie Elisabeth P. informiert. "Sie hat erst nach einer Weile die Tür aufgemacht, in Bademantel und Pantoffeln." Gemeinsam sind die beiden Frauen zu dem verletzten Hengst gegangen und haben die Wunde verbunden. Die Besitzerin rief gleich eine Tierärztin an, die aber erst gegen Mittag auf den Hof kam.

Die Version der Pferdebesitzerin klingt anders. "Ich bin aufgewacht, weil ich sehr seltsame Geräusche gehört hatte, die ich nicht einordnen konnte. Die Tiere waren unruhig und ich hörte eine Stimme, die aggressiv klang." Als sie aus dem Fenster sah, beobachtete die 63-Jährige, die auf ihrem weitläufigen Hof mit vier Pferden lebt, wie jemand mit der Mistgabel in einer der Pferdeboxen hantierte. "Ich war schockiert und wollte nach den Pferden sehen. Dann stand Frau K. vor der Tür." Die Staatsanwältin will wissen, ob sie die Stallhilfe mit ihren Beobachtungen konfrontiert habe. Daran kann sich die groß gewachsene Frau, deren Akzent verrät, dass sie aus Süddeutschland stammt, nicht erinnern. "Ich stand genau so unter Schock wie Bördi. Ich habe sofort die Tierärztin gerufen."

Während die Veterinärin Bördi untersuchte, hatte Manuela K. längst Feierabend. Obwohl ihre Arbeit bis zu dem Vorfall nie kritisiert worden sei, habe sie an diesem Tag den Hof dennoch mit einem "komischen Gefühl" verlassen, erzählt die Frau, die derzeit von ihren Ersparnissen lebt. Die Untersuchung der Tierärztin ergab eine sehr tiefe Stichwunde an der linken Vorderhand des Wallachs, die sich entzündete. "Die Verletzung kann sich das Pferd nicht selbst zugefügt haben, darauf deuten Stelle und Art der Wunde hin. Außerdem passten die Zinken der Forke leider genau zu den Einstichen der Wunde", sagte die Tiermedizinerin Karola H. aus Amelinghausen. Der Heilungsprozess dauerte Wochen, in denen Bördi auch Schmerzmittel bekam, weil die Infektion das ganze Bein anschwellen ließ.

Die Staatsanwältin sah die Schuld von Manuela K. klar erwiesen. "Die Aussagen der Sachverständigen lassen nur den Schluss zu, dass das Tier von Menschenhand verletzt wurde. Und ich bin sicher, dass Sie es waren", sagt die Vertreterin der Anklage und fordert eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro.

Am Ende nützt es der Angeklagten nichts, dass sie immer wieder beteuerte, sie liebe Tiere und sei zudem langjähriges Mitglied im Tierschutzverein. "Das mag ja alles sein, aber ich glaube Ihnen schlicht nicht", sagte die Richterin, die Manuela K. der Tierquälerei und Sachbeschädigung schuldig spricht. "Ich glaube, dass sich alles so ereignet hat, wie Ihnen vorgeworfen wurde. Sie waren aufgebracht und haben das Tier verletzt und ihm erhebliche Schmerzen zugefügt." Manuela K., die bislang keine Vorstrafen hat, muss eine Geldstrafe von 480 Euro zahlen.