Angeklagter schiebt mit dem Auto Einkaufswagen weg

Winsen. "Man hätte alles regeln können. Es ist lächerlich, sich um einen Parkplatz zu streiten", sagte Sandra D. aus Jesteburg gestern, als sie vor dem Amtsgericht Winsen aussagte. Die 37 Jahre alte Flugbegleiterin beschrieb das Verhalten von Peter B., 62, als rücksichtslos, sie habe sich genötigt gefühlt.

Am 15. April war sie mit ihrer Mutter und ihrer kleinen Tochter zum Gartencenter Matthies nach Seevetal gefahren. Als sie nach ihrem Einkauf auf dem Parkplatz des Gartencenters ihr Auto belud, sei sie durch ein Hupen aufgeschreckt worden. Ein Wagen sei auf den Parkplatz hinter ihr eingebogen. "Mit unserem Einkaufswagen und einem Kindereinkaufswagen, in dem meine Tochter saß, hatten wir ein Drittel des Parkplatzes blockiert", erinnert sich die Zeugin. Doch anstatt auf ihr Handzeichen zu reagieren, sei der Fahrer, Peter B. aus Winsen, weiter vor gerollt. Dabei habe er sie "emotionslos" angeschaut und gegrinst. "Da habe ich schnell meine Tochter aus dem Wagen genommen." Auch auf ihre erneuten Stopprufe habe Peter B. nicht reagiert.

Das ist Nötigung, warum suchen Sie sich nicht einen freien Parkplatz? - seien ihre Worte gewesen. Die Antwort des Angeklagten: "Das ist ein freier Parkplatz, ich kann parken, wo ich will." Zum Stehen sei er erst gekommen, als die Stoßstange seines Wagens das Schieneein ihrer Mutter berührt habe.

Regina J., die Mutter der Zeugin, bestätigte diese Aussage. "Ich war fassungslos über ein solches Verhalten", so Regina J. Nachdem Peter B. ausgestiegen und weggegangen sei, fuhren Mutter und Tochter zur Polizei nach Hittfeld. "Dort hatte man uns geraten, Anzeige zu erstatten", so Regina J. Die Frage von Richter Michael Herrmann, ob Peter B. während dieses Vorfalls Krücken bei sich hatte, verneinten beide Zeuginnen. So stand es in der Erklärung, die der Angeklagte von seinem Anwalt verlesen ließ. Peter B. habe den Frauen durch Gesten zu verstehen gegeben, dass er den Parkplatz brauche. Er habe den Wagen dann zur Hälfte in der Parklücke geparkt. Außerdem sollen Sandra D. und Regina J. ihn übel beschimpft haben. Das wiesen die Frauen von sich. Peter B. machte zu all dem keine Angaben. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.